(openPR) Erste Klage gegen DaimlerChrysler eingereicht
Rotter Rechtsanwälte hat gegen DaimlerChrysler wegen verspäteter Veröffentlichung des vorzeitigen Ausscheidens von Jürgen Schrempp Schadenersatzklage eingereicht
München, 08.09.2005. Die Münchner Kanzlei Rotter Rechtsanwälte hat im Auftrag eines Mandanten heute um 10:00 Uhr Klage beim Landgericht Stuttgart gegen die DaimlerChrysler AG eingereicht. Hintergrund sind dabei die Vorwürfe, das Unternehmen habe die Öffentlichkeit zu spät über den Rücktritt von Konzernchef Jürgen Schrempp informiert.
Hierzu Klaus Rotter, Partner der Kanzlei Rotter Rechtsanwälte: "Nach uns vorliegenden Informationen stand bereits mindestens fünf Wochen vor der Bekanntgabe des Rücktritts durch die DaimlerChrysler AG der Rücktritt von Jürgen Schrempp fest. Diese Insidertatsache wurde aber erst am 28. Juli 2005 um 10:32 Uhr per Ad-hoc-Meldung veröffentlicht. Diejenigen Aktionäre, die in diesem Zeitraum Aktien des Konzerns verkauft haben, hätten einen deutlich höheren Preis für ihre Papiere erzielt, wenn DaimlerChrysler die Insidertatsache sofort nach Bekanntwerden veröffentlicht hätte." Kapitalanleger, die in den Wochen vor dem 28. Juli 2005 10:31 Uhr Aktien des Unternehmens verkauft haben, können demnach Schadenersatzansprüche gegen die DaimlerChrysler AG gemäß § 37b Abs.1 Nr. 2 Wertpapierhandelsgesetz geltend machen.
Im konkreten Fall hatte der Mandant der Kanzlei 90 Minuten vor Bekanntgabe der Ad-hoc-Meldung Aktien verkauft und dabei nur einen Erlös von 36,50 EUR erzielt.
Die vorliegende Klage ist zudem die erste Klage, bei der die durch das 4. Finanzmarktförderungsgesetz geschaffenen Normen zur Haftung bei fehlerhaften Ad-hoc-Meldungen zum Zuge kommen. Darüber hinaus ist die Durchführung eines Musterverfahrens nach dem Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz geplant, das am 1. November 2005 in Kraft tritt.
Rotter Rechtsanwälte weist zudem darauf hin, dass Anleger, die DaimlerChrysler-Aktien in den USA in dem bereits benannten Täuschungszeitraum verkauft haben, aufgrund der einschlägigen Regelungen der US-Gesetze und Rechtsprechung Schadenersatz in den USA geltend machen können.
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Durch die enge und praxiserprobte Kooperation mit Shalov Stone & Bonner LLP, New York, ist die Kanzlei Rotter Rechtsanwälte in der Lage, ihren Mandanten auch bei Individual- und Sammelklagen in den USA effektiv zu Schadensersatzansprüchen zu verhelfen.
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