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Wichtige Änderungen in der privaten Krankenversicherung 2012

(openPR) Marburg (27. Dezember 2011) Private Krankenversicherungen können auf ein erfolgreiches Jahr 2011 zurückblicken. Versicherte sollten sich für 2012 einige Änderungen vormerken.

Das abgelaufene Jahr 2011 gestaltete sich für die privaten Krankenversicherungen sehr erfreulich. Durch die Reduzierung der gesetzlichen Wartefrist von drei Jahren auf ein Jahr haben sich deutlich mehr Versicherte zu einem Wechsel in die private Krankenversicherung entschieden. So lag die Zahl der Neuzugänge in eine private Krankenvollversicherung im ersten Halbjahr 2011 ca. 20 Prozent über dem Wert des entsprechenden Vorjahreszeitraums. Damit waren Ende Juni knapp 9 Millionen Menschen in Deutschland privat versichert. Hinzu kamen weitere rund 119.000 Vertragsabschlüsse im Bereich der privaten Zusatzversicherungen. Auch dieser Wert lag deutlich über dem Vergleichszeitraum und führte bis Ende Juni zu einem Gesamtbestand von 22,09 Millionen privaten Zusatzversicherungspolicen. Gefragt waren dabei insbesondere Pflegezusatzversicherungen, Zahntarife und Wahlleistungen im Krankenhaus. Der Verband der Privaten Krankenversicherung gibt sich optimistisch, dass die Erfolge auch 2012 fortgesetzt werden können.

Im neuen Jahr kommen auf Versicherte einige Änderungen zu. Ab dem 1. Januar 2012 werden die Einkommensgrenzen der Kranken- und Sozialversicherungen an die Lohn- und Gehaltsentwicklung angepasst. So steigt die Beitragsbemessungsgrenze, also derjenige Betrag, bis zu dem Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung höchstens erhoben werden, von jährlich 44.550 Euro auf 45.900 Euro. Dies entspricht monatlichen Beträgen von 3.712,50 Euro bzw. 3.825,00 Euro. Gleichzeitig steigt die Versicherungspflichtgrenze, die auch als Jahresarbeitsentgeltgrenze bekannt ist und bestimmt, ab welcher Höhe des jährlichen Brutto-Arbeitsentgelts ein Arbeitnehmer nicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist, auf 50.850 Euro. Dies entspricht einem monatlichen Betrag von 4.237,50 Euro.

Vormerken sollten sich die Versicherten auch den 21. Dezember 2012. Spätestens bis zu diesem Zeitpunkt müssen Versicherungsunternehmen gemäß eines Beschlusses des Europäischen Gerichtshofes einheitliche Tarife für Frauen und Männer anbieten. Diese geschlechtsneutralen Unisex-Tarife gelten für private Krankenversicherungen, sind jedoch auch für andere Policen wie beispielsweise Renten-, Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherungen gesetzlich bindend. Die bisherige differenzierte Tarifgestaltung, die aufgrund der geschlechtsbedingten unterschiedlichen Risiken entstanden war, wird spätestens zum Stichtag entfallen. Was dies für die Versicherten nun genau bedeutet, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch unklar. Experten rechnen jedoch damit, dass die Anpassung zu einer allgemeinen Beitragsanhebung führen könnte. „Versicherte genießen in diesem Fall ein außerordentliches Kündigungsrecht. Demzufolge können sowohl etwaige günstigere Tarife beim gleichen Anbieter als auch ein Wechsel zu einem anderen privaten Anbieter als Alternativen geprüft werden. Ein Wechsel sollte dennoch wohlüberlegt sein, da wertvolle Rückstellungen verloren gehen könnten sowie eine neue Gesundheitsprüfung erforderlich sein kann. Da bislang weder die genaue Ausgestaltung der Anpassung noch die finanziellen Auswirkungen bekannt sind, sollten Versicherte die weitere Entwicklung zunächst zurückhaltend verfolgen“, empfiehlt der Geschäftsführer der JuMaFinanz UG (haftungsbeschränkt), Marco Otterbein.

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