(openPR) Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung 2012
Mit dem Jahreswechsel haben sich in der gesetzlichen sowie in der privaten Krankenversicherung einige Änderungen getan. So wurde unter anderem bei der jährlichen Anpassung der Rechengrößenordnung auch die Beitragsbemessungsgrenze angehoben. Dies bedeutet für alle Versicherten neben höheren Beiträgen, dass auch ein höherer PKV Arbeitgeberzuschuss 2012 gezahlt wird, da sich dieser an den maximalen Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung orientiert.
Die Berechnung erfolgt aufgrund des maximalen Beitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung. Der Beitragssatz zur GKV beträgt aktuell 15,5 Prozent, wovon der Arbeitgeber 7,3 Prozent und der Arbeitnehmer 8,2 Prozent trägt. Anfang 2012 erfolgte eine Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze auf 45.900 Euro im Jahr bzw. 3.825 Euro im Monat. Damit beträgt der maximale Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung 2012 279,23 Euro. Dies gilt jedoch nur für Versicherte, die aktuell den Höchstsatz zur gesetzlichen Krankenversicherung zahlen.
Siehe: http://www.test-private-krankenversicherungen.de/pkv-zuschuss-2012-249
Private Krankenversicherung in der Steuererklärung 2012 berücksichtigen
Im Jahre 2010 wurde die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge zur privaten Krankenversicherung deutlich zu Gunsten der Versicherten abgeändert. Nun ist es möglich, Beiträge zur PKV auf Niveau der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung abzusetzen. Der Höchstbetrag, den Arbeitgeber von der Steuer absetzen können, beläuft sich 2012 auf 2.800 Euro, für Arbeitnehmer und Beamte gilt eine Obergrenze von 1.900 Euro.
Beachtet werden sollte jedoch, wer einen Tarif mit Beitragsrückerstattungen abgeschlossen hat, muss diese von der zu versteuernden Summe abziehen. Auch eine Selbstbeteiligung schmällert die von der Steuer abzusetzende Summe. Diese ist als Kosten für die Gesundheit und nicht als direkter Beitrag zur PKV anzusehen. Jeder Versicherte erhält am Ende eines Jahres ein Schreiben von seiner Versicherung, in dem ihm der Beitrag mitgeteilt wird, der maximal bei der PKV Steuererklärung 2012 geltend gemacht werden kann.
Siehe: http://www.test-private-krankenversicherungen.de/pkv-steuer-2012-248





