(openPR) "Man ist es ja schon irgendwie gewöhnt, aber trotzdem jedes Mal wieder unangenehm überrascht: wichtige Änderungen bei der Gesetzlichen Krankenversicherung zum Nachteil der Versicherten werden oft still und heimlich eingeführt." So äußert sich Sören Hildinger von der Süddeutschen Krankenversicherung zum neuesten Clou von Ulla Schmidt. "Hauptberuflich selbständig Erwerbstätige erhalten ab dem 1. Januar 2009 kein Krankengeld mehr von ihrer Kasse" bestätigt auch Klaus Vater, der Pressesprecher von Ulla Schmidt. Interessant ist in diesem Zusammenhang auch die Tatsache, dass die Krankenkassen ihre Versicherten über diese Änderung noch nicht informiert haben. Das wundert sogar BMG-Sprecher Vater: "Es ist merkwürdig, dass die Betroffenen nicht informiert werden."
Welche Möglichkeiten haben die Versicherten? Schließlich wäre es unverantwortlich, wenn ein Selbständiger einfach nur auf sein Glück und seine Gesundheit vertraut und auf eine finanzielle Absicherung im Krankheitsfall verzichtet. Nun, zum einen bietet sich die Möglichkeit einer privaten Versicherung und andererseits bieten die gesetzlichen Krankenkassen auch entsprechende Wahltarife an. Was viele Selbständige aber nicht wissen, ist die Tatsache, dass sie sich bei Abschluss eines Wahltarifes für drei Jahre an die jeweilige Kasse binden. Für den Kunden eine üble Falle, da er sich so drei Jahre lang weder privat versichern kann noch in eine günstigere gesetzliche Kasse wechseln darf. Er ist also drei Jahre lang in der Kasse "gefangen". Abgesehen davon, sind die von den Kassen angebotenen Wahltarife teuer. Eine private Absicherung in einem günstigen Tarif kann bis zu zwei Drittel günstiger sein als der von der gesetzlichen Kasse angebotene Tarif. Es empfiehlt sich also vor einem überhasteten Abschluss einer privaten Krankentagegeld-Versicherung sich genau über Preis und Leistung zu informieren, um langfristig gut abgesichert zu sein.










