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Freiberuflern droht Versorgungslücke bei Krankheit

12.12.200813:20 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Zum Jahresbeginn tritt eine in der Öffentlichkeit wenig beachtete Neuregelung in Kraft, die für viele Freie Berufe erhebliche Auswirkungen hat. Ab Januar haben freiwillig gesetzlich versicherte Selbständige und Freiberufler keinen Anspruch mehr auf Krankengeld. Der Landesverband der Freien Berufe (LFB) Schleswig-Holstein rät zu einer privaten Absicherung, um Existenz bedrohende Ausfälle zu vermeiden.



„Wir erwarten von den Versicherungsunternehmen, dass sie Produkte auf unsere Zielgruppe zuschneiden. Das geringe versicherungsmathematische Risiko von Ausfallzeiten bei Freiberuflern muss sich in günstigen Konditionen niederschlagen“, fordert der LFB-Vorsitzende Hans-Peter Küchenmeister.

Er rechnet damit, dass sich in diesen Tagen viele Freiberufler Angebote von privaten Versicherungen einholen, um Prämien und Leistungen zu vergleichen. Denn ab Januar entfällt der Anspruch auf Krankengeld für freiwillig gesetzlich versicherte Selbständige und Freiberufler. Betroffen sind bundesweit rund 1,5 Millionen Menschen. „Wir raten unseren Mitgliedern, die vom Gesetzgeber geschaffene Versorgungslücke wieder zu schließen, um im Krankheitsfall abgesichert zu sein“, erklärt Küchenmeister.

Dabei können die Betroffenen zwischen verschiedenen Alternativen wählen:

? Der gesetzlichen Kasse kündigen und in die private Krankenversicherung wechseln. Hierbei müssen die Betroffenen aber die Prämienhöhen bedenken.
? In der gesetzlichen Kasse bleiben und zusätzlich eine private Krankentagegeldversicherung abschließen. Die Prämienhöhe hängt ebenfalls vom Alter ab.
? In der gesetzlichen Kasse bleiben und einen Wahltarif für Krankengeld bei einer gesetzlichen Kasse abschließen. Mit dem Abschluss eines Wahltarifes ist der Versicherte allerdings für drei Jahre an seine Krankenkasse gebunden. Die noch wenigen Angebote variieren stark hinsichtlich Prämien und Leistungen.

„Welche dieser Alternativen am sinnvollsten ist, hängt von den individuellen Bedingungen des Betroffenen ab“, sagte Küchenmeister. In die Entscheidung sollte auch einbezogen werden, ob eine Betriebsausfallversicherung vorliegt. Besonders für Freiberufler, die allein auf die eigene Arbeitsleistung angewiesen sind, kann eine solche Versicherung sinnvoll sein, um einen Ausfall auszugleichen.
Fest steht für Küchenmeister, dass die Betroffenen durch die Gesetzesänderung mit zusätzlichen Belastungen rechnen müssen. Da viele Freiberufler mit jedem Euro rechnen müssen, befürchtet Küchenmeister, dass einige von ihnen ganz auf die Absicherung verzichten könnten. „Das wäre der falsche Weg. Die zusätzliche monatliche Belastung ist das kleinere Übel im Vergleich zu einer fehlenden Absicherung im Krankheitsfall“, rät der LFB-Vorsitzende.

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