(openPR) Die Änderungen der Gesundheitsreform im Überblick
Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) sieht in den beschlossenen Schritten den Einstieg in eine Reform, die langfristig angelegt sein wird. Man habe die Lasten gerecht verteilt. “Die kurzfristigen Probleme für 2011 sind gelöst, aber wir haben auch den Einstieg in eine langfristige Reform gewagt, die sicherstellt, dass die Menschen auch morgen noch gut versichert sein können.” Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung sei der Krise geschuldet gewesen. Die Wirtschafts- und Finanzkrise verliere nun langsam an Fahrt, und deshalb müsse auch die Senkung des Beitrages auslaufen. Schließlich sei die aus Steuermitteln finanziert worden. Die zukünftigen Schritte werden sich nach Aussage des Gesundheitsministers darauf konzentrieren, das System zu optimieren und die Ausgaben zu verringern.
Das nun sind die Änderungen, die zum Januar 2011 greifen werden:
Krankenkassenbeitrag
Derzeit zahlt ein Arbeitnehmer 7,9 Prozent seines beitragspflichtigen Einkommens an seine gesetzliche Krankenkasse. Dieser Beitragssatz wird auf 8,2 Prozent erhöht. Der Anteil der Arbeitgeber beträgt aktuell 7 Prozent und soll auf 7,3 Prozent erhöht werden. Das macht einen neuen Beitragssatz von insgesamt 15,5 Prozent aus. Der Beitrag der Arbeitgeber soll danach nicht mehr erhöht werden. Er wird bei 7,3 Prozent festgeschrieben.
Krankenkassen
Festgeschrieben werden auch die Verwaltungskosten der gesetzlichen Krankenkassen. Sie dürfen 2011 und 2012 nicht über die Ausgaben im laufenden Jahr hinausgehen. Das Einsparvolumen soll 300 Millionen Euro betragen.
Zusatzbeitrag
Die Begrenzung der Zusatzbeiträge wird komplett aufgehoben. Bisher durfte ein solcher Beitrag nicht höher als ein Prozent des Einkommens betragen. Eine Höchstgrenze gibt es zwar weiter, doch ist die Organisation eine andere. Ein Versicherter muss nicht mehr als zwei Prozent seines Einkommens zusätzlich zahlen. Verlangt eine Krankenkasse Zusatzbeiträge, die über diese Grenze hinaus gehen, so gibt es einen Ausgleich. Doch dieser steuerfinanzierte Ausgleich wird aus einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag berechnet. Es gibt bereits Berechnungen, nach denen der durchschnittliche Zusatzbeitrag bis zum Jahr 2014 nicht höher als 16 Euro ausfallen wird.
Ärzte und Krankenhäuser
Da Kostensteigerungen ausgesetzt wurden, sollen auch die ärztlichen Honorare um 350 Millionen Euro gekürzt werden. Die Hausärzte sollen noch einmal mindestens 500 Millionen Euro weniger bekommen. Die Krankenhäuser erhalten für Mehrleistungen 30 Prozent weniger, was 350 Millionen an Einsparungen bedeuten soll. Die Ausgaben der Krankenhäuser werden an der Lohnentwicklung festgemacht, was noch einmal um 150 Millionen geringere Ausgaben bringen soll.
Medikamente
Das Arzneimittelspargesetz soll teilweise schon ab August diesen Jahres in Kraft treten. Kürzungen der Handelsspannen und Zwangsrabatte sollen die Preise nach unten drücken. Die Pharmahersteller können ihre Preise für neue Arzneien nicht mehr wie bisher selbst festsetzen, sondern müssen sie mit dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung aushandeln. Auch muss der Nutzen neuer Medikamente nachgewiesen werden. All das soll zwei Milliarden Euro einsparen.
Arbeitskosten
Die Erhöhung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung erhöhen die Lohnnebenkosten. Die Abgaben für die Krankenkassen und die Pflegeversicherung, für die Renten- und Arbeitslosenversicherung steigen 2011 auf 38,55 Prozent, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam tragen. Die Belastung fällt für die Arbeitnehmer höher aus, denn sie zahlen einen Sonderbeitrag von 0,9 Prozent für die Krankenversicherung. Außerdem wird für kinderlose Arbeitnehmer ein zusätzlicher Beitrag von 0,25 Prozent mehr für die Pflegeversicherung fällig.
Krankenversicherungswahl
Seit der Wiedervereinigung ist dies nun die 8. Gesundheitsreform die eine Bundesregierung beschließt. Wieder einmal müssen die gesetzlich Krankenversicherten für die Verfehlungen der letzten Jahre zahlen. Ein Wechsel in die private Krankenversicherung kann sich oft lohnen. Gerade für Besserverdiener, Selbständige und vor allem Existenzgründer ist die richtige Wahl der Krankenkasse oft mit der Einsparung von hunderten von Euro im Jahr verbunden.
Private Krankenversicherung - Leistungen die eine private Krankenversicherung umfasst
Wann sollte sich ein Existenzgründer bzw. Selbständiger privat oder gesetzlich krankenversichern?
Private Krankenversicherungen bieten einen umfangreicheren Service sowie eine hochwertigere Qualität in der Gesundheitsversorgung und zumeist sind sie auch nicht unbedingt teurer. Zu den Leistungen gehören Vorteile wie kurzfristige Arzttermine oder Chefarztbehandlungen.
Eine der häufigsten Fragen für Existenzgründer ist die nach der richtigen Wahl der Krankenversicherung. Dabei geht es weniger um den Namen der Krankenversicherung. Eine größere Rolle spielt die Frage, ob eine private Krankenversicherung (PKV) oder doch lieber eine gesetzliche Krankenversicherung (GKV) gewählt werden sollte. Private und berufliche Situation sowie Gesundheitszustand des Existenzgründers sind zu beachten!
Die private Krankenversicherung ist das Gegenstück zur gesetzlichen Krankenversicherung des deutschen Sozialversicherungssystems. Die private Krankenversicherung steht allen Beschäftigten offen, die nicht zu den Pflichtversicherten der gesetzlichen Krankenversicherung zählen.
Wer kann sich in der privaten Krankenversicherung absichern?
Selbstständige, Freiberufler in jedem Fall und Arbeitnehmer deren Bruttojahreseinkommen in drei aufeinanderfolgenden Jahren die Versicherungspflichtgrenze übersteigt, können sich privat krankenversichern. Grundsätzlich gilt in Deutschland seit dem 01. Januar 2008 die sogenannte Krankenversicherungspflicht das heißt, jeder Bundesbürger muss sich krankenversichern.
Die Personengruppe der nicht Pflichtversicherten hat dabei die freie Wahl, ob sie sich in der gesetzlichen oder der privaten Krankenversicherung versichern möchten.
Auf Grund der Beitragsberechnung der gesetzlichen Krankenversicherung für Selbständige und Freiberufler die Abhängig von den Einnahmen ist, ist die private Krankenversicherung durchaus die i. d. R. die günstigere Alternative.
Welche Leistungen umfasst die private Krankenversicherung?
Die Leistungen der privaten Krankenversicherung variieren je nach
Gesellschaft und abgeschlossenem Tarif. Allgemein gültig lässt sich jedoch sagen, dass die Leistungen umfassender als der gesetzliche Schutz sind. Zusätzlich zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind beispielsweise – abhängig vom gewählten Tarif – können folgende Punkte mitversichert werden:
Ein-Bett-Zimmer bei stationärer Behandlung;
zusätzliche kieferorthopädische Behandlungen;
Zahnersatz in Form von Prothesen oder Kronen;
Behandlung durch den Chefarzt.
Die zu entrichtenden Beiträge richten sich nach dem sogenannten Individualprinzip. Den Leistungen die gewählt werden und dem Alter.





