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Keine generelle Pflicht mehr zum Kanal-TÜV

20.12.201117:23 UhrVereine & Verbände

(openPR) Haus & Grund Rheinland begrüßt neuen Gesetzesentwurf von CDU und FDP zur Dichtheitsprüfung


Weniger als eine Woche nach der Entscheidung von CDU, FDP und Linken zur vorläufigen Aussetzung der Dichtheitsprüfung haben Christdemokraten und Liberale einen Antrag zur Änderung des § 61 a Landeswassergesetz in den Landtag eingebracht. Damit kommen die beiden Oppositionsparteien einer angekündigten Gesetzesinitiative von Umweltminister Remmel zuvor. Er wollte Mitte Januar einen Vorschlag unterbreiten, der den Erlass einer Rechtsverordnung vorsehen sollte. „Die geplante Neuregelung von CDU und FDP bei der Dichtheitsprüfung wird für eine enorme Erleichterung bei Hauseigentümern sorgen“, zeigt sich der Vorsitzende von Haus & Grund Rheinland, Prof. Dr. Peter Rasche zufrieden. Zwar bleibt der Grundsatz, wonach alle privaten Abwasserleitungen dicht sein müssen. Von der generellen Überprüfungspflicht der privaten Abwasserkanäle soll aber Abstand genommen werden. Die starren Fristen sollen sogar ersatzlos entfallen. „Der zeitliche Druck ist damit passé“, so Rasche. Die Dichtheitsprüfung soll nur noch bei einer bedeutenden Änderungen sowie begründetem Verdacht einer Boden- bzw. Grundwasserverschmutzung durchgeführt werden. „Damit wird der Kanal-TÜV vom Regelfall zur Ausnahme“, erklärt der Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland, Erik Uwe Amaya. „Alle kommunalen Satzungen müssen ab In-Kraft-Treten korrigiert werden“, sagt Verbandsjurist Amaya.

Zwar bleibt die formelle Verfassungswidrigkeit des § 61 a Landeswassergesetz weiterhin bestehen. Denn nicht das Land, sondern der Bund ist zur Regelung gesetzgebungsbefugt. Betroffenen Bürgern bleibt aber weiterhin der Gang zum Verwaltungsgericht offen.

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