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Die Fahrzeugüberführung via Kurzzeitkennzeichen

09.07.201314:36 UhrTourismus, Auto & Verkehr

(openPR) Als Land mit mehreren Automobilherstellern bietet Deutschland eine gewisse Affinität zu Kraftfahrzeugen - sei es im privaten oder im gewerblichen Bereich. Über 40.000.000 Kraftfahrzeuge sind auf deutschen Straßen unterwegs.

Wird ein Fahrzeug von A nach B überführt oder in das Ausland verkauft, so werden spezielle Kennzeichen benötigt, die mitunter große Unterschiede aufweisen können. So kann das Kurzzeitkennzeichen für Überführungsfahrten genutzt werden, ohne dass ein gültiger TÜV vorliegt. Allerdings eignet es sich nur bedingt, um eine Reise in das europäische Ausland zu unternehmen. Zwar wird das Kurzzeitkennzeichen in diesen Ländern oftmals toleriert - im Zweifelsfalle kann es jedoch erhebliche Geldstrafen bedeutet.
Zu diesem Zwecke wurde das sogenannte Ausfuhrkennzeichen geschaffen. Bei diesem ist jedoch eine gültige TÜV-Bescheinigung Pflicht. Außerdem müssen Kfz-Steuern für die Dauer der Nutzung bezahlt werden.

Beide Kennzeichen bedürfen einer Haftpflichtversicherung für die Gültigkeitsdauer. Diese wird von der KSM unter der Website www.kurzzeitkennzeichen-versicherung.net vertrieben. Das Besondere daran: Die Laufzeiten der Versicherungen sind variabel. So lassen sich die Kurzzeitkennzeichen beispielsweise für einen einzigen Tag buchen.

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