(openPR) Bonn, 21. Februar 2013: Autoliebhaber, die planen zum Saisonbeginn einen neuen Young- oder Oldtimer zu kaufen, sollten sich vor einer Probefahrt über den Versicherungsstatus des jeweiligen Fahrzeugs informieren. Denn ist das Fahrzeug abgemeldet oder befindet es sich in der „Ruhephase“ des Saisonkennzeichens, darf es im öffentlichen Verkehrsraum nicht bewegt werden. Oliver Ludwig, Oldtimer-Experte bei der Zurich Versicherung weist darauf hin: „Wird das Fahrzeug trotzdem auch nur für eine kurze Probefahrt eingesetzt, besteht im Schadenfall kein Versicherungsschutz.“ Um kein Haftungsrisiko einzugehen, empfiehlt der Zurich Experte ein Kurzzeitkennzeichen. „Die Versicherungsdeckung für ein Kurzzeitkennzeichen erhält man problemlos bei dem Kfz-Versicherer, der das Fahrzeug auch künftig versichern soll.“
Kfz-Haftpflicht und Vollkasko schützen bei Probefahrt
Eine gültige Fahrzeughaftpflichtversicherung des Halters übernimmt bei einem Unfall während der Probefahrt berechtigte Ansprüche Dritter. Besteht eine Vollkaskoversicherung, übernimmt diese zudem selbstverschuldete Schäden des Probefahrers. „Dabei kann der Fahrzeughalter vom Probefahrer jedoch verlangen, dass dieser finanzielle Schäden ersetzt, beispielsweise durch die Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse oder durch die Zahlung der Selbstbeteiligung,“ erklärt Ludwig. „Diese Kosten muss der Probefahrer dann grundsätzlich aus eigener Tasche zahlen, da die private Haftpflichtversicherung nicht bei Kfz-Schäden einspringt.“ Um im Fall der Fälle vorbereitet zu sein, sollte sich der Verkäufer vor Probefahrtantritt Ausweis und Führerschein des Kaufinteressenten zeigen lassen und die entsprechenden Kontaktdaten notieren.













