(openPR) Hamburg, 14. Dezember 2011 - Das Hamburgische Verfassungsgericht hat den erfolgreichen Hamburger Volksentscheid gegen die Einführung einer 6-jährigen Primarschule als wirksam bestätigt. Die Richter haben die Verfassungsklage von drei im Volksentscheid unterlegenen Primarschul-Aktivisten als unbegründet zurückgewiesen.
Das Hamburgische Verfassungsgericht hat am Mittwoch das klare Ergebnis des Volksentscheids der Volksinitiative „Wir wollen lernen!“ vom 18. Juli 2010 bestätigt, mit dem die Hamburgerinnen und Hamburger mit großer Mehrheit die Primarschul-Pläne des damaligen Senats gestoppt haben. Mit diesem seit Monaten erwarteten Urteil hat das Gericht einen endgültigen Schlussstrich unter den Hamburger Streit um die Einführung einer 6-jährigen Grundschule (“Primarschule“) gezogen.
Die ausführliche Urteilsbegründung des Gerichtes dauerte mehr als zweieinhalb Stunden. Das Gericht fand dabei deutliche Worte für die von den Klägern vorgebrachten Argumente und bezeichnete diese in der mündlichen Urteilsbegründung u. a. als „ins Blaue hinein“ vorgetragen, “lückenhaft“ und „nicht nachvollziehbar“. Eine Überraschung gab es erst zum Schluss der Urteilsverkündung: Vier der neun Richter haben in einem abweichenden Votum die Aufnahme einer direkten Gegenvorlage auf dem Stimmzettel kritisiert, die damals kurz vor dem Volksentscheid von den Bürgerschaftsparteien beschlossen worden war: Diese Gegenvorlage hätte nach Auffassung dieser abweichenden Richter theoretisch Hamburger verwirren können, so dass einzelne Hamburger möglicherweise bei beiden Vorlagen mit „Ja“ gestimmt und sich in diesem Fall sowohl für als auch gleichzeitig gegen die Primarschule ausgesprochen hätten. Dieses abweichende Votum der vier Richter sehen wir als klare Aufforderung an die Politik, sich bei künftigen Volksentscheiden mit missverständlichen und strategischen Gegenvorlagen zurückzuhalten.
Am deutlichen Ergebnis des Volksentscheids gegen die Primarschule ändert das abweichende Votum der vier Richter nichts. Denn Wahlbeobachter der Volksinitiative verfolgten die Auszählung des Volksentscheids in nahezu allen Abstimmungstellen: „Doppel-Ja“-Stimmen, wie sie von den vier abweichenden Richtern für möglich gehalten werden, gab es nur vereinzelt und nur in wenigen Abstimmungsstellen. „Die Hamburgerinnen und Hamburger wussten nach zwei Jahren öffentlicher Diskussion über die umstrittenen Primarschul-Pläne sehr genau, worüber sie abstimmten und wie sie abgestimmt haben“ kommentiert Dr. Walter Scheuerl, Mitinitiator und Sprecher der Initiative, die heutige Entscheidung. „Die Primarschul-Pläne sind mit dem heutigen Urteil für Hamburg endgültig und mit dem Siegel des Verfassungsgerichts beerdigt!“, so Scheuerl weiter.
„Es war ein langer Weg von der Gründung unserer Elterninitiative im Mai 2008 bis heute. Und dieser Weg hat sich gelohnt.“ kommentiert Ulf Bertheau, Vertrauensperson der Initiative den Ausgang des Verfahrens. Ralf Sielmann, ebenfalls Vertrauensperson der Initiative, ergänzt: „Die Hamburger Schulen können jetzt nach dem erfolgreichen Ausgang des Volksentscheids vom 18. Juli 2010 zum zweiten Mal und endgültig erleichtert aufatmen und sich auf das konzentrieren, was gute Schulen ausmacht: guten Unterricht!“
„Das Volksgesetzgebungsverfahren gegen die Primarschulpläne ist damit abgeschlossen. Wir werden uns jedoch mit unserem Förderverein ‚Wir wollen lernen!‘ für bessere Bildung e.V. als Elternnetzwerk auch weiter aktiv in der Hamburger Schul- und Bildungspolitik einbringen. Die bildungspolitischen Entwicklungen des zurückliegenden Jahres und der starke Zulauf, den unser Info-Mail-Verteiler hat, zeigen, dass bei den Eltern und Lehrkräften in unserer Stadt ein großes Bedürfnis nach einer unabhängigen und effektiven Interessenvertretung besteht“ schließt Scheuerl.












