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Fundus Fonds – Verjährung Ende 2011

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Dr. Ralf Stoll
Dr. Ralf Stoll

(openPR) Die Zeit wird langsam knapp: Ende 2011 verjähren die Schadensersatzansprüche der Anleger der Fundus Fonds, sodass diese auf ihrem Schaden sitzen bleiben, wenn nicht jetzt umgehend gehandelt wird!

Die Fundus Fonds sind geschlossene Immobilienfonds, die in den 1990er Jahren in großer Zahl aufgelegt wurden und von denen viele in einer tiefen Krise stecken. Der Fundus Fonds 19 („Einkaufszentrum Hamburg-Steilshoop“) zum Beispiel musste für 18 Mio. € notverkauft werden, wobei der meiste Teil in die Tilgung noch offener Kredite geflossen ist. Die Auflösung der Gesellschaft wurde mithin beschlossen, auszugehen ist bei den Anlegern nun von einem Kapitalverlust in Höhe von mehr als 80 oder 90 %. Ähnlich bei den Fundus Fonds 28 („Frankfurter Allee Plaza“) und Fundus Fonds 29 („Gutenberg-Galerie Leipzig“) bei denen Anleger schon seit geraumer Zeit keine Ausschüttungen mehr erhalten haben und der Totalverlust des investierten Kapitals droht.

Aber auch die wohl bekanntesten, Fundus Fonds 31 („Hotel Adlon“) und Fundus Fonds 34 („Grand Hotel Heiligendamm“), bleiben weit hinter den Erwartungen zurück: Ausschüttungen wurden auch hier schon längere Zeit nicht mehr geleistet, zudem bestehen hohe Kreditschulden (bei dem Fundus Fonds 31 betragen diese alleine 160 Mio. €). Bei dem Fundus Fonds 34 wurde dieses Jahr ein Sanierungskonzept verabschiedet, das einen drastischen Kapitalschnitt vorsieht – bei diesem darf erst Ende 2015 wieder mit Ausschüttungen gerechnet werden.

Anleger, die von ihrer Anlage enttäuscht wurden, sollten nun aber nicht mehr länger warten, sondern umgehend handeln, da ihre Ansprüche auf Schadensersatz gegen die Anlageberater absolut zum 31.12.2011 verjähren. In vielen Fällen bestehen aber auch noch heute Ansprüche aus einer Falschberatung. „Oftmals wurde den Anlegern die Beteiligung an den Fundus Fonds als sicher und zur Altersvorsorge geeignet empfohlen. Dies ist aber eine Falschberatung, da erhebliche Verlustrisiken bestehen, wie z.B. das Risiko des Totalverlusts der Einlage“, teilt der im Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll von der Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen mit.

Für die Anleger der Fundus Fonds bestehen also gute Chancen ihr bereits verloren geglaubtes Kapital wieder zurückzuerlangen, sodass bis zum Jahresende 2011 unbedingt gehandelt werden sollte.

Weiterlesen unter:

Fundus Fonds Infoportal: http://www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelle-faelle/fundus-fonds

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