(openPR) Seit dem 01.01.2009 ist er Pflicht, der Energieausweis. Bereits bei der ersten Besichtigung einer Immobilie muss er einem Kauf- oder Mietinteressenten auf Anfrage vorgelegt werden können. Ausnahmen gibt es nur für Wohneinheiten unter 50 qm, denkmalgeschützte Gebäude und Ferienhäuser. Trotz hoher Geldstrafen von bis zu € 15.000,- halten sich viele private Verkäufer nicht an das neue Gesetz und setzen ihre Immobilie in die Zeitung, ohne einen Energieausweis nachweisen zu können.
Köln, 1. November 2011 - "Vielen Eigentümern ist überhaupt nicht bewusst, dass sie sich strafbar machen, wenn sie Kauf- oder Mietinteressenten den Energieausweis nicht vorlegen können", berichtet Frau Mages und fordert eine bessere Aufklärung. "Als Mitglied des IVD sind wir in der Lage, Ihnen den Energieausweis Ihrer Immobilie innerhalb weniger Tage zur Verfügung zu stellen. Als besonderen Service bieten wir unseren Kunden den Energieausweis gratis im Rahmen eines Makleralleinauftrages an", so Frau Mages. "Gerne unterbreiten wir Ihnen auch ein Angebot ausschließlich für die Erstellung des Energieausweises. Die Vermeidung des Bußgeldes sollte jedoch nicht Ihr einziges Kriterium für die Beschaffung des Energieausweises sein. Durch die Offenlegung der technischen Daten Ihrer Immobilie sorgen Sie für Transparenz und schaffen Vertrauen, dies ist die Basis einer erfolgreichen Vermittlung", weiß Frau Mages. Christina Mages Immobilien IVD hat sich auf den Verkauf und die Vermietung von Wohnimmobilien in Köln, Pulheim, Frechen und Hürth spezialisiert.










