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Neuer Anlauf zur Steuervereinfachung

Bild: Neuer Anlauf zur Steuervereinfachung
Matthias Winkler, Diplom-Finanzwirt, Steuerberater, Fachberater für internationales Steuerrecht, Geschäftsführer bei SH+C
Matthias Winkler, Diplom-Finanzwirt, Steuerberater, Fachberater für internationales Steuerrecht, Geschäftsführer bei SH+C

(openPR) „Das Steuervereinfachungsgesetz 2011 enthält zwar nicht die umfassenden Vereinfachungen im Steuerrecht, die der Name nahelegt, aber die Bemühungen gehen offensichtlich weiter“, sagt Diplom-Finanzwirt Matthias Winkler, Steuerberater bei der Regensburger Kanzlei SH+C. Die Länder Hessen, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Bremen haben nämlich nach weiteren Möglichkeiten zur Steuervereinfachung gesucht und jetzt eine Liste von zehn Vorschlägen vorgelegt, die womöglich schon bald in einen Gesetzesentwurf einfließen könnten.

Nachstehend die Einzelheiten kurz im Überblick:
• Die Behinderten-Pauschbeträge werden um 30 bis 50 % erhöht und sollen dafür zukünftig alle krankheits- und behinderungsbedingten Aufwendungen abgelten. Ein Einzelnachweis der Kosten bleibt natürlich weiterhin möglich.
• Die Kosten für Pflegeleistungen und ärztliche Betreuung sollen nicht mehr künstlich in die Bereiche Pflege, Unterkunft und Verpflegung aufgesplittet werden müssen.
• Künftig sollen nur noch Unterhaltszahlungen an Bedürftige im Inland steuerlich abgezogen werden können.
• Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag soll in drei separate Pauschbeträge für Fahrtkosten (560 Euro), Computer (140 Euro) und sonstige Werbungskosten (300 Euro) aufgeteilt werden.
• Arbeitgeberleistungen zur Kinderbetreuung sollen analog dem Sonderausgabenabzug nur noch zu zwei Dritteln und bis maximal 4.000 Euro pro Kind steuerfrei sein.
• Die Freigrenze für Sachbezüge in Höhe von 44 Euro pro Monat soll gestrichen werden.
• Die Arbeitnehmer-Sparzulage soll in die Altersvorsorgezulage integriert werden.
• Bei der Steuerermäßigung für Handwerkerrechnungen soll ein Sockelbetrag von 300 Euro eingeführt werden, bis zu dem Rechnungsbeträge unberücksichtigt bleiben.
• Die teilweise Steuerbefreiung der Initiatorenvergütung (sog. Carried Interest) bei Private Equity-Fonds wird gestrichen.
• Der Verlustabzug bei beschränkter Haftung soll vereinfacht werden, indem die entsprechende Vorschrift vom Handelsrecht entkoppelt und nur noch an die Steuerbilanz angelehnt wird.

„Wann und ob diese Vorschläge überhaupt in Gesetzesform gegossen werden, ist derzeit noch völlig unklar“, meint SH+C-Steuerberater Winkler. Da aber auch viele Änderungen im Steuervereinfachungsgesetz 2011 auf eine vergleichbare Initiative zurückgehen und an der neuen Liste Länderregierungen aller Parteien beteiligt waren, besteht aber laut Winkler eine gute Chance, dass der Großteil dieser Liste im kommenden Jahr in geltendes Recht umgesetzt wird.

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