Pressetexte genießen Urheberrechtsschutz
(openPR) Das Oberlandesgericht Karlsruhe bestätigte mit Urteil vom 10. August 2011, Az. 6 U 78/10 (nicht rechtskräftig) den Urheberrechtsschutz von Pressetexten einer Nachrichtenagentur.
Auch wenn die Texte von Nachrichtenagenturen typischerweise wenig individuelle Charakteristika aufwiesen, reiche die individuelle Prägung, die der Autor dem Text durch die Auswahl und Art der Zusammenstellung der Informationen und deren sprachliche Umsetzung gebe, zur Anerkennung einer urheberrechtsfähigen individuellen geistigen Schöpfung aus.
Die damit in zweiter Instanz erfolgreiche deutsche Tochtergesellschaft der Nachrichtenagentur Agence France Presse (AFP) wurde von Urheberrechtsspezialisten der Kanzlei NÜMANN+LANG vertreten.
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