(openPR) Karlsruhe, 15.10.2007 - Eine Internet-Website ist heutzutage das Aushängeschild von vielen Unternehmen. Aus diesem Grund wird gerade in die Entwicklung einer Internetseite – die sich am besten von den Webseiten der Konkurrenz abhebt – viel Zeit und Geld investiert. Sehr ärgerlich ist es, wenn man „seine“ Website in einer ähnlichen Gestaltung bei einem Konkurrenten entdeckt.
Gerade Webdesigner gehen oftmals davon aus, dass ihr Werk aufgrund ihrer eingebrachten Ideen, der Konzeption der Site und aufgrund der eingebrachten Inhalte wie Fotos und Texte Urheberrechtsschutz genießt. Urheberrechtsschutz genießen Websites aber nur im Ausnahmefall. In der Praxis ist eine Internetwebseite nicht ohne weiteres rechtlich geschützt.
Wann und wie eine Internetwebseite Rechtsschutz genießt, stellt folgender Beitrag dar:
http://www.schindlerboltze.de/2007/rechtsschutz-fuer-internet-websites/
Für weitere Fragen steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Thomas Steinle, LL.M. gerne zur Verfügung.
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