(openPR) 04.10.2011. Im Jahr 2011 erkrankten bis heute bedeutend mehr Menschen an dem Biss von infizierten Zecken als im Jahr 2010, teilte vor kurzem das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg mit. Zecken können grundsätzlich zwei ganz unterschiedliche Krankheiten übertragen. Zum einen die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME). Die Bezeichnung „Frühsommer“ täuscht, da Zecken ab einer Außentemperatur von 7 Grad Celsius aktiv werden. Also auch jetzt im goldenen Oktober. Diese schwere Erkrankung führt bei etwa zehn Prozent der Infizierten zu einer Hirnhaut-, Gehirn- oder Rückenmarksentzündung.
Experten raten daher gefährdeten Personen, wie beispielsweise Jägern, Waldarbeitern, Wanderern, Hobby-gärtnern, aber auch Spaziergängern, die sich in den Risikogebieten – als Risikogebiet wird mittlerweile der gesamte Süden Deutschlands eingestuft – aufhalten, sich einer FSME-Schutzimpfung zu unterziehen.
Als weitaus häufigere übertragbare Krankheit, und bislang nicht durch vorbeugende Impfungen zu verhindernde, bakterielle Infektion, ist die Borreliose. Die Folgen der Borreliose, die nicht auf bestimmte Gebiete beschränkt ist, sind rheumatische Beschwerden oder Störungen des zentralen Nervensystems.
Um sich gegen die Folgen eines Zeckenbisses abzusichern sollte eine Unfallversicherung abgeschlossen wer-den. Doch die Gerichte streiten sich, ob ein Zeckenbiss und deren Folgen tatsächlich auch als Unfall gelten. Die Heilbronner Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) rät daher die bestehende Police zu prüfen, ob Zeckenbisse und deren Folgen in einer bestehenden Unfallversicherung mitversichert sind.
Für die Überprüfung einer bestehenden Unfallversicherung kann der kostenlose „Absicherungs-Check“ der Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. auf deren Homepage unter www.geldundverbraucher.de, unter der Rubrik Versicherungen/Versicherungscheck abgerufen werden.







