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Apollo, ALCAS, KGAL, Cinerenta, Hannover Leasing, LHI, Victory, Equity Pictures, Mediastream, Boll

Bild: Apollo, ALCAS, KGAL, Cinerenta, Hannover Leasing, LHI, Victory, Equity Pictures, Mediastream, Boll
Dr. Ralf Stoll
Dr. Ralf Stoll

(openPR) Angepriesen wurden die Medienfonds von Banken (Commerzbank, Unicredit, Hypo Vereinsbank, HVB, Sparkasse, Volksbank, Dresdner Bank, Deutsche Bank) von Apollo, ALCAS, KGAL, Cinerenta, Hannover Leasing, LHI, Victory, Equity Pictures, Mediastream, Boll, N1 als Steuersparmodelle, weswegen diese Medienfonds auch großen Zuspruch unter Anlegern gefunden haben. Allerdings konnten die Medienfonds von Apollo, ALCAS, KGAL, Cinerenta, Hannover Leasing, LHI, Victory, Equity Pictures, Mediastream, Boll, N1 nicht das halten, was Anlegern bei der Zeichnung der Anteile versprochen wurde: die Einspielergebnisse vieler Filme lagen weit unter den erwarteten Zielen, zusätzlich kamen auf Medienfonds vom Apollo, ALCAS, KGAL, Cinerenta, Hannover Leasing, LHI, Victory, Equity Pictures, Mediastream, Boll, N1 mit sogenannter Defeasance-Struktur auch noch erhebliche steuerrechtliche Probleme hinzu:



Seit 2009 ist die Finanzbehörde auf dem Standpunkt, dass bei Medienfonds mit leasingähnlichen Schuldübernahmeverträgen von Apollo, ALCAS, KGAL, Cinerenta, Hannover Leasing, LHI, Victory, Equity Pictures, Mediastream, Boll, N1 die steuerlichen Verlustzuweisungen nicht anzuerkennen seien, sodass den Anlegern Steuernachforderungen in Millionenhöhe gegenüberstanden. Nach einem Urteil des FG München und dem Verzicht der Finanzbehörde auf weitere Rechtsmittel hat sich dieses Problem der Anleger zunächst verringert, da das FG München entschied, dass Medienfonds wie von Apollo, ALCAS, KGAL, Cinerenta, Hannover Leasing, LHI, Victory, Equity Pictures, Mediastream, Boll, N1 ihre ursprünglichen Verlustzuweisungen zumindest für das erste Jahr behalten dürfen. Allerdings ließ es in dem Urteil offen, ob die Schlusszahlung der Medienfonds nicht doch linear verteilt werden müsse, sodass Anlegern immer noch Steuernachforderungen gegenüberstehen könnten – wenn auch nicht in ursprünglich gedachter Höhe.

Anleger die mit den Ergebnissen ihres Medienfonds, z.B. von Apollo, ALCAS, KGAL, Cinerenta, Hannover Leasing, LHI, Victory, Equity Pictures, Mediastream, Boll, N1 unzufrieden sind, sollten sich also an einen im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt wenden. Dieser kann das Bestehen von Schadensersatzansprüchen aus einer fehlerhaften Anlageberatung gegenüber den Banken überprüfen, sodass bei Vorliegen solcher Ansprüche die Rückabwicklung der Anlage verlangt werden kann, sodass im besten Fall keine Verluste vom Anleger zu tragen sind – dies betrifft im Übrigen auch die steuerlichen Verluste.

Eine Falschberatung der Banken (Commerzbank, Unicredit, Hypo Vereinsbank, HVB, Sparkasse, Volksbank, Dresdner Bank, Deutsche Bank) bezüglich der Medienfonds von Apollo, ALCAS, KGAL, Cinerenta, Hannover Leasing, LHI, Victory, Equity Pictures, Mediastream, Boll, N1 ist dann gegeben, wenn Anlegern die Risiken der Medienfonds verschwiegen wurden: so muss z.B. dringend darauf aufmerksam gemacht worden sein, dass im schlimmsten Fall der Totalverlust der Einlage eintreten kann. Medienfonds von Apollo, ALCAS, KGAL, Cinerenta, Hannover Leasing, LHI, Victory, Equity Pictures, Mediastream, Boll, N1 werden als geschlossene Fonds konzipiert, sodass die Beteiligung daran eine unternehmerische darstellt, was bedeutet, dass Anleger eben nicht nur an den Gewinnen sondern auch an den Verlusten der Fondsgesellschaft teilnehmen.

Aber auch auf die steuerliche Problematik der Medienfonds von Apollo, ALCAS, KGAL, Cinerenta, Hannover Leasing, LHI, Victory, Equity Pictures, Mediastream, Boll, N1 hätte gesondert hingewiesen werden müssen. Gerade mit Blick auf Medienfonds als Steuersparmodell haben viele Anleger eine Beteiligung daran überhaupt in Erwägung gezogen; hätten sie früher von den steuerlichen Problemen erfahren, so hätten viele Anleger vielleicht doch Abstand von der Zeichnung der Anteile an Medienfonds von Apollo, ALCAS, KGAL, Cinerenta, Hannover Leasing, LHI, Victory, Equity Pictures, Mediastream, Boll, N1 genommen.

Bei einer Falschberatung der Anleger bestehen für diese also gute Aussichten auf Erfolg einer Schadensersatzklage gegen banken (Commerzbank, Unicredit, Hypo Vereinsbank, HVB, Sparkasse, Volksbank, Dresdner Bank, Deutsche Bank). Gerade deshalb sollten sich Anleger von Apollo, ALCAS, KGAL, Cinerenta, Hannover Leasing, LHI, Victory, Equity Pictures, Mediastream, Boll, N1 umgehend an einen Rechtsanwalt wenden, welcher verjährungshemmende Schritte einleiten wird, denn viele Schadensersatzansprüche gegen die Banken verjähren zum 31.12.2011 – diese Ansprüche können danach also nicht mehr durchgesetzt werden.

Die absolute Verjährung zum Jahresende 2011 tritt für solche Ansprüche ein, bei denen die Anlage an den Medienfonds vor dem Jahr 2002 gezeichnet wurde. Aufgrund einer Änderung der Verjährungsvorschriften im Jahr 2002 und der entsprechenden Übergangsregelung wurde diese absolute Verjährungsfrist zum 31.12.2011 eingeführt, die es für die Ansprüche aus diversen Medienfonds von Apollo, ALCAS, KGAL, Cinerenta, Hannover Leasing, LHI, Victory, Equity Pictures, Mediastream, Boll, N1 dringend zu beachten gilt. Aber auch für Anlagen, die danach gezeichnet wurde, sollte nicht länger gewartet werden, da eine Verjährung dieser Ansprüche ebenfalls jederzeit eintreten kann und Banken (Commerzbank, Unicredit, Hypo Vereinsbank, HVB, Sparkasse, Volksbank, Dresdner Bank, Deutsche Bank) dann nicht mehr haften.

Weitere Informationen finden Sie hier:
http://www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelle-faelle/medienfonds-filmfonds-medienfond-filmfond

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