(openPR) Die PVS holding ist besorgt über den erneuten Vorstoß der PKV zur Einführung der Öffnungsklausel, den Dr. Volker Leienbach, Direktor des Verbandes der Privaten Krankenversicherungen, im aktuellen Am Puls – Magazin wiederholt. Eine Öffnungsklausel, wie von der PKV gefordert, bedroht das bisher gesicherte Anrecht der Patienten auf eine freie Arztwahl.
Nach Ansicht des Aufsichtsratsvorsitzenden der PVS holding GmbH, Dr. Wolf. Unterberg, führt eine Öffnungsklausel das Geschäftsmodell der PKV ad absurdum. „Offenbar sieht die PKV das Gesundheitssystem auf dem Weg zur Einheitsversicherung und will bei einer bevorstehenden Zwangsehe von GKV und PKV die Bedingungen mitbestimmen“, analysiert Dr. Unterberg den erneuten Vorstoß.
Die amtliche und einheitlich geltende Gebührenordnung verfolgt das Ziel, zum Schutz der Patienten die Informationsasymmetrie zwischen Arzt und Patient auszugleichen, was gerade in einem sich stärker am Markt orientierenden Gesundheitswesen für die Patienten von hohem Wert ist. „Das Liquidationsrecht des frei praktizierenden Arztes muss unabhängig von der Versicherung des Patienten bleiben, um Einheitlichkeit und Transparenz, aber auch die Freiheit in Diagnostik und Therapie für den Patienten zu gewährleisten“, fordert Dr. Unterberg. Es bestehe sonst die Gefahr der ungesunden Ökonomisierung der Medizin, die zu Lasten der Qualität und ethischen Verantwortung gegenüber dem Patienten gehe. Erneut betont Dr. Unterberg: „Der Patient ist nicht nur ein Kostenfaktor, sondern ein leidender Mensch, gegenüber dem wir Ärzte eine große Verantwortung haben.“
Der durch eine Öffnungsklausel entstehende Wettbewerb würde Konzentrationsprozesse zu Lasten der flächendeckenden Versorgung in Deutschland auslösen, befürchtet der Vorsitzende. „Die Öffnungsklausel mag aus Sicht der PKV ökonomisch sinnvoll sein, doch durch das Diktat der Versicherung würde ein Kostendruck für die Behandlung entstehen, der die Qualität der Versorgung gefährdet“, meint er. Eine solche Marktmacht birgt die Gefahr von Preisdiktaten und die Versuchung für die Versicherungen, Patientenströme allein nach Kostenfragen zu steuern. Die Ärzte kämen durch solche Praktik immer stärker in Abhängigkeit gegenüber der Versicherung. Sollte man den PKV Unternehmen eine Öffnungsklausel zugestehen, würde aus Sicht der PVS die durch den Gesetzgeber klar gewollte Schutzfunktion der GOÄ entfallen.
„Die Arztpraxis ist doch schließlich keine Schuhkartonfabrik, wo die Vorgaben mit der Produktion in Einklang stehen und zu einem festgesetzten Erlös – sprich Produktivität – führen müssen“, kommentiert Dr. Unterberg den neuerlichen Vorstoß ironisch.






