(openPR) Viele Menschen sind mit zunehmendem Alter immer stärker auf die Hilfe anderer angewiesen. Ganz gleich ob sich die eigenen Kinder um ihre pflegebedürftigen Eltern kümmern, ob ein ambulanter Pflegedienst regelmäßig nach Hause kommt, oder aber ein Heimaufenthalt unumgänglich ist; eines steht fest – Pflege kostet. Unter gewissen Umständen müssen die Betroffenen oder ihre Kinder die anfallenden Pflegekosten nicht komplett alleine tragen. Man kann den Pflegebedürftigen vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) in so genannte Pflegestufen einstufen lassen. Je höher die Pflegestufe, desto mehr Geld erhält der Betroffene für seine Pflege. Das Online-Portal Pflegedienst-Online.Info erklärt in seinem aktuellen Artikel „Pflegestufe abgelehnt – So können Sie sich wehren“ welche Pflegestufen es gibt und wie die Höhe der Summe vom Verhältnis der Pflegedauer und den einzelnen Tätigkeiten des Pflegenden abhängt. Außerdem werden die Abläufe bei einem solchen Antrag erläutert.
Es kommt immer wieder vor, dass Anträge auf Einstufung in eine Pflegestufe vom MDK abgewiesen werden, d.h. dass keine Einstufung in eine Pflegeklasse vorgenommen wird. Außerdem kann es vorkommen, dass die Einstufung falsch ist, d.h. dass der zu Pflegende eigentlich in einer höheren Pflegestufe geführt werden müsste. Pflegedienst-Online zeigt, wie betroffene Familien hier vorgehen können, denn es gibt durchaus die Möglichkeit des Widerspruchs. Bei einer richtigen Vorgehensweise kann es zu einem Zweitgutachten des MDK kommen. Wie man sich am besten auf diesen zweiten Hausbesuch vorbereitet, wie wichtig ein so genanntes Pflegetagebuch sein kann und welche
Auswirkungen spezielle Pflegeerschwernisse auf die Einstufung haben können, erklärt das Pflegeportal in seinem aktuellen Bericht. Außerdem wird erläutert welche Alternativmöglichkeit es nach einer zweiten Ablehnung durch den MDK gibt.
Pflege ist teuer und daher sollten alle Möglichkeiten finanzieller Hilfeleistungen die einem zustehen ausgeschöpft werden. Pflegedienst-Online.Info zeigt wie.