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Gebrauchte Software kommt ohne Notartestate aus

09.08.201110:43 UhrIT, New Media & Software

(openPR) Bei fehlenden Lizenzdokumenten sollten Kunden stutzig werden

Aachen, 02.08.2011 - Deutsche Unternehmen schaffen es, in erheblichem Umfang Kosten zu sparen, wenn sie sich mit dem Thema gebrauchte Software auseinandersetzen. Das trifft wohl leider nicht auf alle zu: Während früher meist Raubkopierer zu Schadensersatzzahlungen verurteilt wurden, traf es nun einen Käufer von vermeintlich gebrauchter Software. Der Kunde konnte nicht den rechtmäßigen Erwerb der Lizenzen (auch nicht den Ersterwerb) nachweisen. Er hatte sich lediglich mit einer notariellen Urkunde begnügt, statt zumindest Kopien der originalen Lizenz-Dokumente zu erhalten. Käufer von gebrauchter Software sollten ein Geschäftsmodell hinterfragen, bei dem Lizenzdokumente zurückgehalten werden.



Notariell beglaubigte Urkunden sind unabdingbar für den Kauf bzw. Verkauf einer Immobilie. Auch in anderen Belangen des täglichen Lebens haben Notartestate ihre Sinnhaftigkeit. "Für die Übertragung von Softwarelizenzen kommen wir ohne Notartestate aus", erklärt Axel Susen, Geschäftsführer von susensoftware. "Da für jede originale Lizenz ein entsprechendes Lizenzdokument existiert, müssen wir keine neuen Dokumente erfinden. Welchen Grund sollten wir auch haben, dem Käufer Lizenzdokumente vorzuenthalten? So tragisch das Urteil für den Anwender ist, so hätte er sich doch fragen müssen, warum ihm etwas verheimlicht wird."

"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" - Anwender müssen sich informieren

Caroline Schmidt von FPS Rechtsanwälte & Notare hat Microsoft in dem Prozess vor dem LG Frankfurt vertreten. Anhand des aktuellen Urteils erklärt sie, worauf Kunden achten müssen: "Wer nur selbst erstellte "Lizenzurkunden" oder "Notartestate" erhält, sollte sich grundsätzlich nicht allein darauf verlassen. Kunden sollten sich den konkreten Lizenzvertrag vorlegen lassen, der übertragen werden soll. Zudem müssen sie einen lückenlosen Nachweis der Rechtekette von dem ersten Lizenzerwerber bis hin zu Ihnen führen können." Susen ergänzt: "Die tägliche Praxis zeigt, dass der Verkäufer bisher immer auch der erste Lizenznehmer war. Insofern wird nur ein Lizenzdokument benötigt." Letztlich müssen Käufer und Verkäufer durch ein zusätzliches Dokument sicherstellen, dass die Lizenzen durch eine Übertragung nicht doppelt existieren.

Geht es auch hier um Education Lizenzen?

Hintergrund für die fehlenden Lizenzdokumente könnte sein, dass über das Notartestat günstige Schulversionen zum Gebrauch in Unternehmen veredelt werden. "Marketingtechnisch ist der Einsatz eines Notartestats gelungen, inhaltlich aus meiner Sicht nicht tragfähig. Vielleicht entscheidet ja später einmal ein Gericht, was bei einer Firmenneugründung mit der Studentenlizenz des Gründers passiert", schließt Susen ab.

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