(openPR) Bochum. Spätestens ab 25 müssen Studenten selbst Beiträge in die Krankenversicherung einzahlen. Aber was, wenn die eigene Kasse Pleite geht, wie im Falle der City BKK? Oder die eigene Krankenkasse mit einer anderen fusioniert? Das bundesweite Hochschulmagazin UNICUM (Ausgabe 8/2011) erklärt, was beim Wechsel zu beachten ist.
Regulär die Kasse wechseln können alle, die bereits mindestens 18 Monate dort versichert sind. Im Falle einer Kassenpleite gelten andere Übergangsfristen. Im Fall einer Kassenfusion haben Versicherte kein Sonderkündigungsrecht, auch wenn sich Leistungen und Beiträge durch die Fusion ändern können. Auch gilt nach einem Zusammenschluss wieder die Wechselfrist von 18 Monaten.
Wer mit einem Wechsel in die Private Krankenversicherung liebäugelt, sollte sich gut überlegen, was er im Studium noch vorhat, denn: Wer als Student einmal privat versichert ist, bleibt es für das ganze Studium. Wenn Nachwuchs kommt, kann das in der privaten Versicherung teuer werden. Kinder sind nur in der gesetzlichen Versicherung beitragsfrei.
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