(openPR) Ratgeber Gesundheit - Ein Wechsel der Krankenkasse ist laut Gesetzesbeschluss seit 1977 möglich. In den letzten zehn Jahren haben 49 Prozent der Mitglieder schon einmal die Kasse gewechselt. Bei den über 60jährigen waren es nur rund 42 Prozent, wie aus einer Studie des Wissenschaftlichen Instituts der AOK hervorgeht.
Vor allem gut verdienende und überdurchschnittlich gebildete Mitglieder neigen zu Kassenwechseln. Das Interesse an einem Wechsel steige besonders, wenn Krankenkassenbeiträge als zu hoch wahrgenommen werden. Aktuell würden etwa 18 Prozent der Mitglieder über einen Kassenwechsel nachdenken – immerhin fast ein Fünftel.
Für Mitglieder, die ihre Kasse gewechselt haben, war der Beitragssatz ausschlaggebender Grund. Diejenigen, die aktuell an einem Wechsel interessiert sind, achten neben dem Beitragssatz auch auf «bessere Leistungen» und «guten Service». Rund 42 Prozent der Kassen-Mitglieder wissen nicht, wie hoch der Beitragssatz für die Krankenversicherung ist. Nur 46 Prozent aller Mitglieder der gesetzlichen Kassen konnten halbwegs realistische Angaben machen.
Der Versicherte muss mindestens 18 Monate bei der gewählten Krankenkasse bleiben. Eine frühere Kündigung ist möglich, wenn sich der Beitragssatz der bisherigen Krankenkasse erhöht und wenn man, z.B. wegen Wechsel zur privaten Krankenversicherung, ausscheidet oder Familien-versichert wird. Außerdem können Krankenkassen auf die Bindungsfrist verzichten, wenn man zu einer anderen Kasse der gleichen Kassenart wechselt. Eine fristgerechte Kündigung ist zum Ablauf des übernächsten Monats (z.B. Kündigung im Januar zum 31. März) möglich. Sie muss von der Krankenkasse innerhalb von 2 Wochen schriftlich bestätigt werden.
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