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Datenschutz ist Chefsache – Sorgfaltspflicht der Geschäftsführung. Geschäftsführer haften persönlich

20.07.201118:05 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Datenschutz ist Chefsache – Sorgfaltspflicht der Geschäftsführung! Geschäftsführer haften persönlich

Jedes fünfte Unternehmen verstößt gegen den Datenschutz und riskiert damit nicht nur seinen Ruf und Auftragsverluste, sondern erhebliche Bußgelder und die Insolvenz durch den Verlust von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen.

Datenklau, Hackerangriffe, Betriebsspionage oder Malware sind nur einige der gefürchteten Super- GAUs, die durch Schwachstellen in der Sicherheitspolitik entstehen können. Dabei ist vielen Unternehmern nicht einmal bewusst, welche rechtlichen Konsequenzen sie über die unmittelbaren wirtschaftlichen Schäden hinaus erwarten.
Gerade mittelständische Unternehmen schützen sich erfahrungsgemäß oft unzureichend und gehen zu sorglos mit dem Thema Datenschutz um. Dabei ist Datenschutz Chefsache.
Geschäftsführer haben für den lückenlosen Schutz der Unternehmensdaten Sorge zu tragen. In einem mangelhaft gesicherten Unternehmen riskiert der Geschäftsführer eine persönliche Haftung, die sich auch auf sein persönliches Vermögen erstrecken kann.

Das rechtliche Risiko reicht von der Haftung aus Regressansprüchen von geschädigten Kunden über mögliche Buß- und Schmerzensgelder bis hin zu Haft- und Geldstrafen oder sogar dem Verlust der Gewerbeerlaubnis. Außerdem kann sich, seit Basel II, eine unzureichende ITK- Infrastruktur negativ auf das Unternehmens- Rating und damit auch auf Kreditvergaben auswirken. Die Szenarien für mangelnden Datenschutz und IT- Sicherheit sind vielfältig. Die Spannweite reicht beispielsweise von unzureichenden und ungeprüften Backups über mangelnde Archivierung bis hin zu lückenhaftem Viren- und Spamschutz. Doch um Risiken zu begegnen, müssen diese zunächst einmal bekannt sein
Eine Bestandsaufnahme Ihrer Datenschutzsituation im Unternehmen hilft, Risikofelder zu definieren und deren Gefahrenpotenziale im Detail abzuschätzen. Basierend auf den Ergebnissen der Analyse lassen sich Risikoquellen strukturieren, datenschutzrechtliche Anforderungen systematisieren und erfolgreich umsetzen.
Haben Sie Fragen dazu? Gerne beraten wir Sie zum Thema Datenschutz und übernehmen für Sie die Funktion des externen Datenschutzbeauftragten. Informieren Sie sich unter: www.hansmeyerconsult.de

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