(openPR) Thema: Bundesgerichtshof / Rechtsextreme / Parolen
Datum: 28. 07. 2005
Fatales Gerichtsurteil zu Nazi-Parole
Der Bundesgerichtshof hat heute geurteilt: Die Verwendung der Parole „Ruhm und Ehre der Waffen-SS“ ist nicht strafbar. Dazu erklärt Petra Pau, Mitglied im Innenausschuss:
Dieses Urteil ist nicht nur misslich, wie die Richter einräumen. Es ist fatal und wird von Rechtextremisten als Ermutigung aufgegriffen werden.
Das Gericht argumentiert: Die Parole sei kein Original, sondern ein Fantasie-Produkt. Es klinge nur nationalsozialistisch und sei deshalb nicht strafbar.
Das mag juristisch – vielleicht – stimmen. Aber die Absicht ist offenkundig. Es geht mit der Parole „Ruhm und Ehre der Waffen-SS“ um eine Verherrlichung des NS-Regimes im allgemeinen, der Waffen-SS im besonderen und für historisch Nichtkundige sogar um eine Glorifizierung der SS.
Wer das für Rechtens hält, urteilt – vorsichtig formuliert – grob fahrlässig.
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