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Ärztliches Ethos und Suizidhilfe - HVD-Kuratorium präsentiert Positionspapier

27.05.201117:03 UhrGesundheit & Medizin
Bild: Ärztliches Ethos und Suizidhilfe - HVD-Kuratorium präsentiert Positionspapier
Alice Ströver, Dr. Bruno Osuch und Dr. Michael de Ridder (v.l.n.r.) bei der Vorstellung des Kuratoriumspapiers
Alice Ströver, Dr. Bruno Osuch und Dr. Michael de Ridder (v.l.n.r.) bei der Vorstellung des Kuratoriumspapiers

(openPR) Dr. Michael de Ridder, Alice Ströver und Dr. Bruno Osuch stellen Positi-onspapier des Kuratoriums des Humanistischen Verbands zum ärztlich as-sistierten Suizid vor. Anlass ist die auf dem Ärztetag in Kiel bevorstehende Änderung der ärztlichen Berufsordnung.



Ärzte müssen in Fällen eines assistierten Suizids bei freiwillensfähi-gen, schwerstkranken Patienten künftig sicher sein, dass ihnen keine berufsrechtlichen Sanktionen (z. B. Zwangsgelder, Approbationsentzug) drohen, wenn sie ihrem Gewissen gemäß Sorgfaltskriterien eingehalten haben. Zu diesen gehören palliativmedizinische und psycho-soziale Angebote und der Verzicht auf jegliche Kommerzialisierung. Der Humanistische Verband Deutschlands fordert, dass dann die juristisch straffreie Hilfe zu einer Selbsttötung bzw. deren Nicht-Hinderung auch dem ärztlichen Ethos gemäß erlaubt sein muss.

Das Kuratorium des HVD-Berlin hat diesbezüglich ein Positionspapier ausgear-beitet. Dieses wurde heute von Dr. Michael de Ridder, Chefarzt der Rettungsstelle des Berliner Urban-Krankenhauses und Autor des Buches „Wie wollen wir sterben?“, der Kultur- und Medienpolitischen Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen und Vorsitzenden des Kulturausschusses im Berliner Abgeordnetenhaus, Alice Ströver sowie dem Berliner Landesvorsitzenden des HVD Dr. Bruno Osuch vorgestellt.

Darin erklärt das Kuratorium des HVD, dass der ärztliche Auftrag ohne Ein-schränkung dem Patientenwohl verpflichtet ist. Die Maßnahmen der Palliativme-dizin haben dabei unbedingte Priorität. Allerdings haben Patienten, deren Leiden mit palliativmedizinischen Angeboten nicht beizukommen ist, ein Anrecht auf an-derweitige Hilfe. Freiwillensfähige, perspektivlos kranke und schwerstversehrte Patienten dürfen in ihrer Not nicht sich selbst und den Angeboten dilettierender Nicht-Ärzte überlassen bleiben. Erwachsenen Menschen sollte bei terminaler körperlicher Krankheit oder schwerster unumkehrbarer körperlicher Versehrtheit angeboten werden, ihrem Leben mit ärztlicher Hilfe ein Ende zu setzen, wenn sie dies wünschen. Grundbedingung ist eine umfassende Aufklärung über die Folgen des Verzichts auf palliativmedizinische und lebensverlängernde Maßnahmen. Um Missbrauch vorzubeugen schlägt das Kuratorium des HVD vor, ein Prozedere zu etablieren, das sich an den Regelungen im US-amerikanischen Bundesstaat Oregon orientieren könnte.

Ärztinnen und Ärzten ist die Gewissensentscheidung als letzte Instanz ärztlicher Handlungsfreiheit grundsätzlich nur dann zuzubilligen, wenn sie von perspektivlos kranken Patienten um Hilfe zur selbstbestimmten Lebensbeendigung gebeten worden sind. Sowohl in der Ärztlichen Berufsordnung als auch im Strafrecht müssen die entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, dass Ärzte, allein ihrem Gewissen folgend, suizidwilligen Schwerstkranken bei Sterbewunsch in geeigneter Weise beistehen können. Darüber hinaus ist die in den Richtlinien der Bundesärztekammer zur Sterbebegleitung vertretene Auffassung zur ärztlichen Suizidassistenz mit § 16 der Musterberufsordnung für Ärzte zur Deckung zu bringen, so dass Ärzten, die bei einer Selbsttötung Beihilfe leisten bzw. geleistet haben, künftig keine Sanktionen mehr drohen. Besagten Ärztinnen/Ärzten gebührt stattdessen seitens der Gesellschaft höchster Respekt.

Der Landesvorsitzende des HVD-Berlin Dr. Bruno Osuch sagte anlässlich der Vorstellung des Kuratoriumspapiers: „Mit der Stellungnahme will der HVD in die aktuelle Debatte eingreifen und das Recht auf Selbstbestimmung der Menschen auch am Lebensende stärken. Wir hoffen auf ein breites gesellschaftliches Bündnis, das dieser Position zum politischen Durchbruch verhilft.“

Dr. Michael de Ridder sagte im Rahmen der Pressekonferenz, dass die Ärzte-schaft für aussichtslos Kranke ihre "Arme öffnen" müsse. Da der Suizid letzter Ausweis eines selbstbestimmten Handelns sein kann, sei "ärztliche Empathie" nicht nur ethisch gerechtfertigt, sondern könne sogar ethisch geboten sein.

Die Beauftragte für Humanes Sterben des Humanistischen Verbandes, Gita Neumann, sagte: „Wir erleben ab und an, dass Hausärzte im Verborgenen einem auch von uns betreuten Schwerstkranken Hilfe zum Suizid gewähren. Wir erleben noch viel häufiger, wie ein offenes Gespräch auch über diese prinzipielle Möglichkeit den Patienten sehr stark entlastet, ohne dass er diese Hilfe dann in Anspruch nimmt. Dies zukünftig zu verwehren oder zumindest durch die auf dem Ärztetag vorgesehene berufsrechtliche Strafandrohung zu erschweren, ist un-menschlich und unethisch.“

Im Kuratorium des HVD wirken mit: Seyran Ates, Dr. Ulrich Bleyer, Prof. Hark Bohm, Prof. Dr. Hans-Jochen Brauns, Prof. Dr. Hubert Cancik, Dr. Siegfried Heimann, Dr. Dorothea Kolland, MdB Stefan Liebich, Dr. Michael de Ridder, Staatssekretärin Iris Spranger, MdB Swen Schulz, Prof. Dr. Jörg Soller, MdA Ali-ce Ströver, Staatssekretär a.D. Winfried Sühlo und Prof. Dr. Gerald Wolf.

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