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Heirat – Was wird aus der Versicherung?

(openPR) 05.05.2011. Im Mai kommen auf Deutschlands Standesämter besonders viele Hochzeits-Termine zu. Wer heiratet, muss vieles bedenken - speziell, wenn es um den Versicherungsschutz geht. So sollten neue Risiken abgesichert, die Zusammenlegung von Versicherungen und die Kündigung von Verträgen überprüft werden, rät Siegfried Karle, Präsident der Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V.

Oberste Priorität hat dabei der Hauptverdiener. Er sollte eine ausreichende Risiko-Lebensversicherung abschließen, um Partner und Kinder im Falle seines Todes abzusichern. Eine Familienabsicherung bietet auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die das Grundeinkommen der Familie sichert, wenn der Hauptverdiener nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten kann. Bestehen bereits Lebensversicherungen, sollten sich die Ehepartner gegenseitig als Begünstigte eintragen. Ein weiteres Muss ist die private Haftpflichtversicherung. Hier reicht eine Police für beide Eheleute, Kinder sind beitragsfrei mitversichert. Auch bei der Hausratsversicherung ist für einen gemeinsamen Haushalt nur eine Police nötig. Sind beide Partner gesetzlich krankenversichert, kann der gar nicht oder nur gering verdienende Partner beim Hauptverdiener mitversichert werden.

Mehr Hinweise gibt die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. in einem Informationsblatt, was Jungvermählte bei Versicherungen zu beachten haben. Es steht im Internet unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“, zur Verfügung. Das Informationsblatt kann aber auch unter dem Stichwort „Heirat-Versicherungstipps“ kostenlos bei der GELD UND VERBRAUCHER e. V. (GVI) Neckargartacher Str. 90, 74080 Heilbronn, Tel. (07131) 91 33 20, Fax: (07131) 92 09 70 oder per E-Mail E-Mail angefordert werden.

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