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Heirat – Was wird aus den Versicherungen?

(openPR) 25.05.2016. Im Mai gibt es besonders viele Hochzeits-Termine. Bei einer Heirat, muss vieles bedacht werden - speziell, wenn es um den Versicherungsschutz geht. So sollten neue Risiken abgesichert, die Zusammenlegung von Versicherungen und die Kündigung von Verträgen überprüft werden, rät die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) und gibt weitere Tipps.

Wenn Zwei sich trauen, ist so manches doppelt und dreifach vorhanden. Nicht nur Geschirr und Möbel, sondern auch Versicherungen. Grundsätzlich sollten nach einer Heirat alle vorhandenen Verträge überprüft werden. Veränderungen bei der Bankverbindung, Wohnanschrift und vor allem Namenswechsel müssen den Versicherungen mitgeteilt werden.

„Oberste Priorität bei den Versicherungen hat nach einer Heirat der Hauptverdiener. Er sollte eine ausreichende Risiko-Lebensversicherung abschließen, um Partner und vorhandene Kinder im Falle seines Todes abzusichern. Eine gute Familienabsicherung bietet auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die das Grundeinkommen der Familie sichert, wenn der Hauptverdiener nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten kann. Der Partner darf dabei jedoch nicht vergessen werden“, mahnt Siegfried Karle, GVI-Präsident. Bestehen bereits Lebensversicherungen, sollten sich die Ehepartner gegenseitig als Begünstigte eintragen.

Mehr Tipps gibt die Verbraucherorganisation in einem Informationsblatt „Heirat – Was wird aus der Versicherung?“. Es steht unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“, zur Verfügung. Zudem stehen die Ex-perten der GVI bis zum 31. Mai zwischen 11 und 16 Uhr zum Thema telefonisch unter 07131-913320 zur Verfügung. Anfragen können ebenso per E-Mail unter E-Mail gestellt werden.

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