(openPR) 08.11.2011. Nicht nur die Karnevalisten in den Jeckenhochburgen freuen sich auf diesen Termin. Der Beginn der fünften Jahreszeit mit dem Schnapszahldatum 11.11.11 lockt auch viele Heiratswillige vor die deutschen Standesbeamten. Jedoch sollte nicht nur den Details der Hochzeitsfeier Beachtung geschenkt werden, speziell, wenn es um den Versicherungsschutz der zukünftigen Familie geht, rät Siegfried Karle, Präsident der Verbraucherorganisation GELD UND VERBRAUCHER e. V.
Neue Risiken müssen abgesichert werden, die Zusammenlegung von Versicherungen und die Kündigung von Verträgen sollte überprüft werden. Oberste Priorität hat dabei der Hauptverdiener. Er sollte eine ausreichende Risiko-Lebensversicherung abschließen, um Partner und Kinder im Falle seines Todes abzusichern. Eine Familienabsicherung bietet auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die das Grundeinkommen einer Familie sichert, wenn der Hauptverdiener nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten kann. Bestehen bereits Lebensversicherungen, sollten sich die Ehepartner gegenseitig als Begünstigte eintragen lassen.
Was im Detail bei Versicherungen im Falle einer Heirat beachtet werden sollte, hat die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. in einem mehrseitigen Merkblatt zusammengestellt. Dies finden Sie kostenlos unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“.











