(openPR) 23. September 2003 - Zum Gesetzentwurf Reformen am Arbeitsmarkt und den Aenderungsantraegen der Koalition erklaert der wirtschafts- und arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Klaus Brandner:
Die Aenderungsantraege machen das Gesetz noch anwenderfreundlicher und die Stossrichtung noch klarer. Kleinbetriebe bis fuenf Beschaeftigte sollen auch noch fuenf befristet Beschaeftigte zusaetzlich einstellen koennen, ohne dass das Kuendigungsschutzgesetz greift. Eine Bandbreite ist verfassungsrechtlich geboten. Jetzt bieten wir Rechtssicherheit gerade auch im Interesse der Arbeitgeber.
Schwerbehinderung soll ausdruecklich in die Kriterien der Sozialauswahl bei Massenentlassungen aufgenommen werden. Auch das dient der Rechtssicherheit und wirkt Verunsicherungen bei Behinderten entgegen.
Ein wesentliches Ziel des Gesetzes ist es, den Missbrauch der Arbeitslosenversicherung zu einer Art Vorruhestand zu verhindern. Waehrend der Uebergangsfrist, in der die laengere Bezugsdauer fuer das Arbeitslosengeld noch gilt, wollen wir daher die Erstattungspflicht fuer die Arbeitgeber verschaerfen.




