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Maulkorb für Abgeordnete durch Bahnchef Mehdorn wird scharf verurteilt

28.04.200422:55 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) 24. September 2003: Mitglieder des Deutschen Bundestages haben das Recht und die Pflicht, bundeseigene Unternehmen kritisch zu begleiten

Zur heutigen Information des Ausschusses für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, dass die Deutsche Bahn AG in der vergangenen Woche ein Gerichtsverfahren gegen den Abgeordneten Horst Friedrich (FDP) beim Landgericht Frankfurt anhängig gemacht hat, erklärt der verkehrspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dirk Fischer MdB:

Ich verurteile scharf, dass Bahnchef Mehdorn eine Unterlassungsklage gegen das Mitglied des Ausschusses für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, den verkehrspolitischen Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Horst Friedrich MdB, anhängig gemacht hat.

Dies ist der Versuch Mehdorns, einen Abgeordneten in seinem parlamentarischen Kontrollrecht gegenüber dem bundeseigenen Unternehmen Deutsche Bahn AG zu behindern. Gerade die Mitglieder des Deutschen Bundestages haben das Recht und die Pflicht, bundeseigene Unternehmen kritisch zu begleiten, zumal die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens auch Auswirkungen auf die nächste Stufe der Bahnreform hat.

Der Abgeordnete Friedrich hatte lediglich darauf aufmerksam gemacht, dass bei der Erstellung der Bahnbilanzen in den letzten drei Jahren unter Ausnutzung der weiten Spielräume des Bilanzrechts eine angebliche Sanierung dargestellt wird, die nicht der Realität entspricht.

Autor(en): Dirk Fischer

 

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