(openPR) - Heidelberg, den 5. April 2011 - Noch 3 Monate vor der Pleite des US-Bankhauses Lehman Brothers im September 2008 verkaufte die Dresdner Bank AG Zertifikate der US-Bank. Eine weitere, von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht gegen die Rechtsnachfolgerin, die Commerzbank AG eingereichte Klage dreht sich um die Frage, wie die seinerzeitige Dresdner Bank das Risiko einer Zahlungsunfähigkeit von Lehman eingeschätzt hat. Einer damals 74-jährigen Mandantin hat die Dresdner Bank im Juni 2008 telefonisch zur Investition von 200.000 US$ in ein Lehman Discount Zertifikat (ISIN DE000A0WDDE2) geraten.
„Wir haben Indizien dafür, das der Bank bereits Mitte 2008 das erhöhte Risiko einer Zahlungsunfähigkeit von Lehman bekannt war“, so der Heidelberger Anlegeranwalt Mathias Nittel. In einer Produktinformation der Dresdner Bank zu dem seiner Mandantin verkauften Zertifikat werden die im Vergleich zu anderen Emittenten von ähnlichen Zertifikaten attraktiveren Konditionen besonders hervorgehoben. Begründet wird dies mit dem ausgeweiteten Credit Spread. „Ein Begriff, mit dem der Laie nichts anfangen kann“, so der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Für den Fachmann ist der ausgeweitete Credit Spread jedoch ein Indiz dafür, dass der Markt von einem höheren Risiko einer Zahlungsunfähigkeit des Schuldners ausgeht. Für Anwalt Nittel begründet dies einen Schadenersatzanspruch gegen die Bank: „Über diesen Umstand hätte die Bank meine Mandantin unbedingt aufklären müssen, damit sie das erhöhte Risiko der empfohlenen Anlage erkennen kann.“ Drei Monate später war Lehman zahlungsunfähig, das für den ausgeweiteten Credit Spread verantwortliche Risiko war eingetreten.
Auch für andere Anleger, denen zur Investition in dieses ab Juni 2008 vertriebene Zertifikat geraten wurde, ergeben sich möglicher Weise noch Chancen auf Schadenersatz. Doch Anlegeranwalt Nittel mahnt zur Eile: „Schadenersatzansprüche wegen Falschberatung im Zusammenhang mit diesen Zertifikaten verjähren diesen Sommer, exakt drei Jahre nach Kauf der Papiere. Bis dahin muss Klage erhoben worden sein.“













