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Keine Behandlungspflicht für Basistarif-Versicherte - Leistungen entsprechen GKV-Leistungskatalog

(openPR) Eine private Krankenversicherung verspricht in der Regel spezielle Leistungen, die über den Rahmen der von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommenen Behandlungen hinausgehen. Das ist allerdings nicht bei jedem Tarif der Fall. Das Versicherungsportal private-krankenversicherung.de berichtet, in welchen Fällen es zu Problemen kommen kann.

Vor einiger Zeit verpflichtete der Gesetzgeber die privaten Krankenversicherungen dazu, einen sogenannten Basistarif anzubieten. Dieser Tarif soll genau die Leistungen enthalten, die auch ein gesetzlich Versicherter nach dem GKV-Leistungskatalog (http://www.private-krankenversicherung.de/ratgeber-pkv/leistungskatalog/) erhält. Der Basistarif stellt jedoch für die Versicherten ein gewisses Risiko dar, denn Privatpatienten mit diesem Tarif werden von manchen Ärzten nicht behandelt. Der Grund dafür besteht darin, dass es bislang nur wenige entsprechende Verträge zwischen Ärzten und kassenärztlichen Vereinigungen gibt.

Um dieser Problematik auf den Grund zu gehen, stellte die Links-Fraktion laut Berichten der Tageszeitung „Die Welt“ eine kleine Anfrage an die Regierung. Dabei kam heraus, dass bislang nur vier der 17 kassenzahnärztlichen Vereinigungen die notwendigen Verträge mit Ärzten abgeschlossen haben. Anders als bei gesetzlich Versicherten, die grundsätzlich behandelt werden müssen, können Ärzte die Behandlung von Privatpatienten aufgrund der fehlenden Verträge unter Umständen verweigern.

Weitere Informationen:
http://news.private-krankenversicherung.de/privatversichert-im-basistarif-und-keine-behandlung-beim-arzt/338157.html

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