openPR Recherche & Suche
Presseinformation

AWD-Anleger: Wann ist eine Beratung falsch?

10.03.201111:44 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: AWD-Anleger: Wann ist eine Beratung falsch?
Nicole Mutschke, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Nicole Mutschke, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

(openPR) Eine sichere Geldanlage mit großen steuerlichen Vorteilen – so wurden und werden geschlossene Fonds häufig angepriesen. Doch nicht selten stellt sich heraus, dass die Renditen geringer sind als erwartet. Im schlimmsten Fall kommt es sogar zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals. Darüber hinaus sehen sich viele Anleger mit Steuerforderungen beziehungsweise -nachforderungen konfrontiert. Aktuell ist die Finanzberatung AWD in die Kritik geraten, weil sie ihre Kunden falsch beraten haben soll. Aber wann ist eine Beratung falsch und welche Möglichkeiten haben Anleger, sich zu wehren? Nicole Mutschke, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht, sagt, worauf es ankommt.



Wer sich als Anleger geschädigt sieht, kann sich natürlich an den Fondsinitiator wenden, um Ansprüche geltend zu machen. Aber: Ausgerechnet die Initiatoren können sich am schnellsten der Haftung entziehen, weil hier die Verjährung der Anlegeransprüche zuerst eintritt. Erfolgversprechender ist ein Vorgehen gegenüber dem Berater, der die Kapitalanlage vermittelt hat – im aktuellen Fall zum Beispiel der AWD. Denn der Anlageberater ist verpflichtet, besonders differenziert und fundiert zu beraten. Das heißt: Er muss das Anlageobjekt – also die Fondsbeteiligung – dahingehend beurteilen, ob diese für den jeweiligen Kunden als Anlageobjekt geeignet ist und seinen Anlagezielen entspricht. Wenn dem Anleger zum Beispiel die Sicherheit einer Geldanlage über alles geht, ist eine Beteiligung an einem geschlossenen Fonds wohl grundsätzlich nicht anlegergerecht.

Banken müssen Rückvergütungen offenlegen

Darüber hinaus muss der Berater den Anleger unabhängig von dessen Anlagezielen über alle Risiken der Fondsbeteiligung aufklären. Dazu gehören unter anderem:

• Das Totalverlustrisiko
• Die Gefahr von Nachschusspflichten
• Das Risiko einer abweichenden Beurteilung des Finanzamtes hinsichtlich der steuerlichen Behandlung

Außerdem müssen nach jüngster Rechtsprechung insbesondere Banken den Anleger über Rückvergütungen informieren, die sie für die Vermittlung der Fondsanteile erhalten. Dennoch geschah das in den Beratungsgesprächen häufig nicht. „Es bestehen gute Aussichten für Anleger, Schadensersatzansprüche erfolgreich geltend zu machen, wenn sie falsch beraten worden sind“, so die Einschätzung von Nicole Mutschke, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Absolute Verjährung Ende 2011

Aber: Nach aktuell herrschender Meinung droht zum 31. Dezember 2011 die absolute Verjährung aller Ansprüche, die vor dem Jahr 2002 entstanden sind. Anleger sollten sich also beeilen. „Bisher bestehen gute Chancen, dass die Ansprüche der Geschädigten nicht verjährt sind. Das wird sich ab dem nächsten Jahr ändern. In diesem Jahr erwarten wir daher eine Welle von Klagen. Das wird die Abläufe verzögern und auch die Chance auf schnelle, kostengünstige und außergerichtliche Regelungen reduzieren“, erklärt Nicole Mutschke. „Wer jetzt seine Ansprüche geltend macht, hat deshalb einen wichtigen Zeitvorteil.“ Mutschke rät dazu, den Einzelfall von einem Fachanwalt für Kapitalanlagerecht prüfen zu lassen.

Die Fachkanzlei Mutschke vertritt vor allem Anleger, die in geschlossene Fonds, also Immobilien-Fonds, Windpark-Fonds, Flugzeug-Fonds oder Medien-Fonds investiert haben, wie zum Beispiel in Dr. Görlich-Fonds, VIP-Fonds, Victory-Fonds, KGAL/ALCAS-Fonds oder Apollo-Fonds. Aktuell vertritt sie insbesondere Anleger, die Ansprüche gegenüber der Commerzbank AG und der UmweltBank AG geltend machen.

Weitere Informationen unter www.kanzlei-mutschke.de.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 518074
 1262

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „AWD-Anleger: Wann ist eine Beratung falsch?“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Kanzlei Mutschke

Bild: Geschlossene Fonds: immer wieder Urteile gegen die Commerzbank AG
Geschlossene Fonds: immer wieder Urteile gegen die Commerzbank AG
„Die Bank an Ihrer Seite“ – mit diesem Slogan wirbt die Commerzbank AG für ihre Leistungen. Gesellschaftliche Verantwortung ist laut Unternehmenswebsite ein Bestandteil ihrer Strategie. Ganz andere Erfahrungen haben aber Anleger gemacht, die auf die Beratung „ihrer“ Bank vertrauten und nunmehr erfolgreich mithilfe der Fachkanzlei Mutschke wegen fehlerhafter Anlageberatung gegen die Commerzbank AG geklagt haben. Die Fachkanzlei Mutschke hat allein seit Ende August 2013 diverse Urteile verschiedener Landgerichte und einen Beschluss vor dem Bu…
Bild: Das Team der Fachkanzlei Mutschke erhält Verstärkung
Das Team der Fachkanzlei Mutschke erhält Verstärkung
Düsseldorf, 12. Februar 2013 – Die Fachkanzlei Mutschke erhält gleich zu Beginn des Jahres 2013 Verstärkung. Seit dem 1. Februar 2013 unterstützt Herr Rechtsanwalt Henning Linnenberg das Team um Kanzleiinhaberin Nicole Mutschke. Herr Linnenberg ist seit 2011 Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit dem Jahr 2007 war er bei der Kemner Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Hamm angestellt und vertrat dort insbesondere Kreditinstitute in bank- und kapitalmarktrechtlichen Belangen. Durch seinen Eintritt in die Fachkanzlei Mutschke wechselt Rec…

Das könnte Sie auch interessieren:

Finanzdienstleister AWD
Finanzdienstleister AWD
… Berichten soll Swiss Life Rückstellungen für einen möglichen Rechtsstreit erhöht haben. Der AWD-Chef und Swiss Life Aktionär Carsten Maschmeyer will sich aus dem Konzern zurückziehen, da er mit den Geschäftspraktiken des AWD nicht einverstanden sei. Betroffene AWD-Anleger sollten sich umgehend zur Bewertung ihrer rechtlichen Möglichkeiten beraten lassen
Bild: AWD droht nach Bericht des Magazins Panorama vom 08.12.2011 neue KlagewelleBild: AWD droht nach Bericht des Magazins Panorama vom 08.12.2011 neue Klagewelle
AWD droht nach Bericht des Magazins Panorama vom 08.12.2011 neue Klagewelle
… auf Schadensersatz. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, vgl. BGH, Urteil vom 12.04.2002, Az.: III ZR 359 / 02 besteht für den freien Anlageberater, also auch für Beratungsgesellschaften wie den AWD, die Verpflichtung, Anleger ab einem Bezug einer Provision in Höhe von 15 %, den Anleger hierüber aufzuklären. Seither vertritt der III. …
Faire Finanzberatung basiert auf Vertrauen
Faire Finanzberatung basiert auf Vertrauen
… Vermögensanlage und Absicherung fühlen sich Verbraucher heute oftmals überfordert. Sie wenden sich an qualifizierte Finanzfachleute, von denen sie umfassende Aufklärung und eine faire Beratung erwarten. Unter einer fairen Finanzberatung versteht der Kunde Fachwissen, gepaart mit Neutralität und Zeiteinsatz. Nur so kann eine solide Vertrauensbasis entstehen. Prof. …
Bild: MS Maria Sibum insolvent - HCI Schiffsfonds VIII Anlegern droht Totalverlust
MS Maria Sibum insolvent - HCI Schiffsfonds VIII Anlegern droht Totalverlust
… der einzige Weg zu sein, um den Totalverlust abzuwenden. Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht macht für Mandanten bereits gerichtlich Schadenersatz im Zusammenhang mit der Beratung zur Beteiligung am HCI Schiffsfonds VIII gegen den AWD / Swiss Life Select geltend. Die Klage stützt sich auf Beratungs- und Prospektfehler. Lesen Sie hier mehr …
Bild: Neue Hoffnung für Anleger des DLFBild: Neue Hoffnung für Anleger des DLF
Neue Hoffnung für Anleger des DLF
… mit der Beteiligung in Zusammenhang stehenden Risiken aufgeklärt. Die gegen den AWD geltend gemachten Ansprüche wurden seitens des AWD als verjährt zurückgewiesen. Die Beratung des Anlegers zur Beteiligung und Finanzierung erfolgte in dessen Wohnung. Im Rahmen eines außergerichtlichen Vergleichs verzichtete die finanzierende Commerzbank nun auf 88% …
Fairness in der Finanzberatung hat bei AWD Hochkonjunktur
Fairness in der Finanzberatung hat bei AWD Hochkonjunktur
… Vergangenheit an. In der heutigen Zeit, die von Schulden- und Finanzmarktkrisen geprägt ist, wollen Verbraucher Information, Aufklärung und vor allen Dingen Fairness in der Beratung, wenn es um ihre Finanz- und Geldangelegenheiten geht. Der gesamten Finanz- und Versicherungsbranche wird faire Beratung abgefordert. Das sieht auch AWD Deutschland-Chef Götz …
Erheblicher Beratungsfehler des AWD?
Erheblicher Beratungsfehler des AWD?
… Radioprogramms NDR Info hat der Finanzdienstleister AWD massiv gegen seine Offenlegungspflicht bei Provisionen verstoßen. Den Recherchen zufolge kassierte der AWD für die Beratung und Vermittlung von geschlossenen Fondsbeteiligungen bis zu 20 Prozent Provision, ohne dies seinen Kunden offenzulegen. Sollten sich diese Vorwürfe als berechtigt erweisen, …
AWD-Kunden schätzen faire und ganzheitliche Finanzberatung
AWD-Kunden schätzen faire und ganzheitliche Finanzberatung
… (news4germany) Die Finanzmarktkrise hat zu einem erheblichen Vertrauensverlust bei den Verbrauchern geführt. Die Ansprüche an eine faire und ausgewogene Finanzberatung sind dadurch erheblich gestiegen. Gefragt sind Transparenz, Neutralität und ein ganzheitlicher Ansatz der Finanzberaterin oder des Finanzberaters. Auch Kunden des Finanzdienstleisters …
Bild: Filmfonds IMF 2: Entschädigung wegen FalschberatungBild: Filmfonds IMF 2: Entschädigung wegen Falschberatung
Filmfonds IMF 2: Entschädigung wegen Falschberatung
… 187/11). Der AWD muss den Anleger nun so stellen, als hätte er sich nie an dem Internationalen Medienfonds GmbH & Co. 2. Produktions KG (IMF 2) beteiligt. Wegen mehrerer Beratungsfehler muss der AWD haften, urteilte das OLG. Der AWD-Mitarbeiter hatte in der Beratung den fehlerhaften Prospekt des IMF 1 benutzt. Dort werde, anders als im Prospekt des …
Anlegern des Immobilienfonds Fleesensee droht Totalverlust
Anlegern des Immobilienfonds Fleesensee droht Totalverlust
… Franken aufgenommen worden sind. Die Beteiligungen wurden in den Jahren 1999 und 2000 überwiegend durch den AWD vertrieben. Grundlage der Beratung war dabei ein Emissionsprospekt der Fleesensee Verwaltungs GmbH. Dieser weist erhebliche Lücken und Ungereimtheiten auf, die dem AWD bei einer sorgfältigen Plausibilitätsprüfung hätten auffallen müssen. …
Sie lesen gerade: AWD-Anleger: Wann ist eine Beratung falsch?