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Erheblicher Beratungsfehler des AWD?

(openPR) Nach aktuellen Informationen des Radioprogramms NDR Info hat der Finanzdienstleister AWD massiv gegen seine Offenlegungspflicht bei Provisionen verstoßen. Den Recherchen zufolge kassierte der AWD für die Beratung und Vermittlung von geschlossenen Fondsbeteiligungen bis zu 20 Prozent Provision, ohne dies seinen Kunden offenzulegen. Sollten sich diese Vorwürfe als berechtigt erweisen, könnten Tausende von betroffenen Anlegern jetzt Schadensersatzansprüche geltend machen.

„Die AWD-Mitarbeiter müssen als freie Anlageberater ihren Kunden zwar eigentlich über ihre Innenprovisionen keine Auskunft geben.“, erklärt Nicole Mutschke, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht. „Allerdings urteilt der Bundesgerichtshof in seiner ständigen Rechtsprechung, dass auch Anlageberater über Vertriebsprovisionen aufklären müssen, sofern diese 15 Prozent des eingebrachten Kapitals überschreiten (Az. III ZR 170/10)“, so Mutschke weiter. Sollten die Informationen von NDR Info stimmen, so hätte der Finanzdienstleister AWD in jedem Fall seine Provisionen im Beratungsgespräch offenlegen müssen.

Absolute Verjährung zum 31. Dezember 2011

„Wenn sich die Vorwürfe des NDR erhärten, stehen die Chancen sehr gut, dass geschädigte Anleger ihr Geld zurückbekommen“, schätzt Nicole Mutschke die Lage der Betroffenen ein. Allerdings drängt die Zeit, denn zum 31. Dezember 2011 verjähren die Schadensersatzansprüche aus Kapitalanlage-Geschäften, die vor 2001 getätigt wurden.

Die Fachkanzlei Mutschke hat sich auf Anlegerschutz spezialisiert und vertritt vor allem Anleger, die in Schrottimmobilien oder in problematische geschlossene Fonds investiert haben.

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