(openPR) Um von der Fußball-WM in Südafrika zu profitieren bot der Fonds „MCT Südafrika 3 GmbH & Co. KG“ Investitionen in Hotelprojekte im Gastgeberland an. Nach jüngsten Medienberichten scheinen Anlegergelder bei einer südafrikanische Vertragsfirma versickert zu sein. Die dadurch entstehenden Verluste könnten auf die Anleger durchschlagen.
Der von der Postbank vertriebene MCT Südafrika 3 wurde mitunter als sichere Geldanlage mit einer attraktiven Rendite beschrieben. Wie die vorliegende Entwicklung zeigt, bergen derartige Fonds aber auch Risiken. RA Dr. André Ehlers erklärt hierzu: „Der Berater muss jeden Anleger richtig und vollständig über die Chancen, aber eben auch über die Risiken einer solchen Anlage aufklären. Werden nur einseitig die Chancen dargestellt, liegt eine Falschberatung vor. Der Anleger muss die Verlustrisiken kennen, wenn er den Zeichnungsschein unterschreibt.“ Im Falle einer Falschberatung hat der Anleger das Recht, seinen Zeichnungsbetrag von der beratenden Bank zurück zu fordern, die dafür die Fondsbeteiligung erhält.
Auch eine nicht ausreichende Aufklärung über das wirtschaftliche Eigeninteresse der beratenden Bank würde im Übrigen einen Rückabwicklungsanspruch auslösen.







