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Klagewelle gegen Postbank AG

03.03.201114:13 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Hamburg. Erst vor wenigen Tagen hatte der NDR über den von der Postbank vermittelten Fonds „MCT Südafrika 3“ berichtet („Die Pleite am Kap“). Mehrere Hundert Anleger fürchten einen Totalverlust Ihrer Geldanlage, da das investierte Kapital offenbar durch Geschäftsführer eines beteiligten Unternehmens in Südafrika veruntreut worden ist.
„Trotz dieser Pleite bestehen hervorragende Chancen für die Anleger, ihr Geld zurückzuerhalten“, so der Hamburger Rechtsanwalt Prof. Dr. Rolf W. Thiel. Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Hamburger Kanzlei Thiel & Collegen vertritt mehr als 30 geschädigte Postbank-Kunden bei der Rückabwicklung von geschlossenen Fonds. Mehre dieser Verfahren sind bereits bei dem Landgericht Bonn anhängig. Eingeklagt werden die Einlage nebst Agio und Zinsen.
„Die Postbank hat erhebliche Beratungspflichtverletzungen begangen“, so Thiel. Risiken seien gar nicht genannt, oder zumindest stark verharmlost dargestellt worden. „Schon die völlig unzureichende nicht anleger- und objektgerechte Anlageberatung führt nach der Rechtsprechung des BGH zur vollen Rückabwicklung der Transaktion“, so Rechtsanwalt Kai Frahnke, der mit Prof. Thiel die Fälle bearbeitet.
Und es kommt schlimmer für die Postbank. Die hat nämlich erhebliche Rückvergütungen von mindestens 15 % erhalten, über die sie auch nicht trotz rechtlicher Verpflichtung aufgeklärt hat. „Alleine dieser Umstand führt nach durchgängiger BGH-Rechtsprechung ebenfalls zur vollen Rückabwicklung“, so Thiel. Weitere geldwerte Vorteile wie eine Südafrika-Reise für besonders erfolgreiche Berater werden von der Postbank wider besseres Wissen bestritten.
Rechtsanwalt Thiel verfügt zudem über interne Informationen aus dem Kreis ehemaliger Berater, die regelmäßig in Schadenersatzklagen Verwendung finden können.
„Selbstverständlich ist die Postbank nicht der Betrüger, der das Geld der Anleger veruntreut hat. Die erschütternde Ansammlung von Beratungspflichtverletzungen verpflichtet sie aber dennoch zur Rückabwicklung der gesamten Anlage.“, so Prof. Thiel. „Trotz eindeutiger Rechtslage verweigert die Postbank ihren Kunden eine Entschädigung. Hier hilft nur der konsequente Weg der Klage.“
Rechtsanwalt Prof. Dr. Rolf W. Thiel rät allen betroffenen Anlegern sich von einem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalt beraten zu lassen.

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