(openPR) Ein Rechtsstreit ist ärgerlich, langwierig und oft teuer. Damit Meinungsverschiedenheiten zwischen Kreditinstitut und Kunde einfacher geklärt werden können, haben die privaten Banken ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren eingeführt. Bereits seit über elf Jahren hilft ein unabhängiger Ombudsmann den Bankkunden, Differenzen unbürokratisch und schnell aus dem Weg zu räumen.
Vier unabhängige und neutrale Schlichter befinden nach bestem Wissen und Gewissen über die Streitigkeiten: Dr. h.c. Karl Dietrich Bundschuh, ehemals Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof, Horst-Diether Hensen, früherer Vizepräsident des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg, Werner Weiß, vormals Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München und zuletzt Ministerialdirigent im Bayerischen Staatsministerium der Justiz sowie seit 1. August 2003 Peter Gass, der bis zu seiner Pensionierung im März 2000 als Ministerialdirigent die unter anderem für Fragen des Verbraucherschutzes zuständige zivilrechtliche Abteilung des Bundesministeriums der Justiz leitete.
Bis Ende August wurden insgesamt 21.617 Beschwerden bei der Kundenbeschwerdestelle des Bundesverbandes deutscher Banken eingereicht, allein im vergangenen Jahr waren es 2.809 (siehe Grafik). Etwa ein Drittel der gesamten Eingaben richtete sich allerdings gegen Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken. Bei diesen Streitfällen sind die Schlichter nicht zuständig. Insgesamt 3.654 Beschwerden mussten die Ombudsmänner ablehnen, weil es für das Schlichtungsverfahren feste Spielregeln gibt: So können die Ombudsleute nicht helfen, wenn eine reine Rechtsberatung vom Kunden gewünscht wird. Auch wenn sich ein Gericht bereits mit der Beschwerde befasst oder befasst hat, greifen die Schlichter nicht ein. Dasselbe gilt für den Fall, dass Zeugen gehört werden müssten, um den Sachverhalt zu ermitteln.
Ihre Schlichtungssprüche sind bis zu einem Betrag von 5.000 Euro für die Banken verbindlich, nicht jedoch für den Kunden. Ist er mit der Entscheidung nicht einverstanden, steht es ihm frei, die Gerichte anzurufen. Das Verfahren steht in erster Linie Verbrauchern offen; darüber hinaus auch Firmen und Selbständigen, bei Streitigkeiten, die den Überweisungsverkehr oder den Missbrauch einer Zahlungskarte betreffen. In den vergangenen elf Jahren gab es seit Start des Ombudsmannverfahrens am 1. Juli 1992 bis 1. Juli 2003 rund 8.900 zulässige Beschwerden. Praktisch die Hälfte der Fälle wurde im Interesse der Kunden gelöst (4.138). In weiteren 287 Fällen regten die Schlichter einen Vergleich an. Die Banken erhielten hingegen in 4.487 Fällen Recht.
Der Ombudsmann der privaten Banken ist erreichbar über die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken, Postfach 04 03 07, 10062 Berlin. Geht es um eine Meinungsverschiedenheit mit einer Hypothekenbank, die nicht den Überweisungsverkehr oder den Missbrauch einer Zahlungskarte betrifft, ist die Beschwerde an die Kundenbeschwerdestelle beim Verband deutscher Hypothekenbanken zu richten: Postfach 640136, 10047 Berlin.
Informationsbroschüren zum Verfahren und auch der erste Tätigkeitsbericht des Ombudsmanns können beim Bundesverband deutscher Banken unter der oben genannten Adresse in Berlin oder über das Internet http://www.bankenverband.de/ombudsmann kostenlos bezogen werden.
Kontakt:
Dr. Kerstin Altendorf
Bundesverband deutscher Banken






