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Neue Anforderungen an Mediator/-innen

25.01.201110:57 UhrWissenschaft, Forschung, Bildung

(openPR) Weiterbildendes Studium „Wege aus dem Konflikt“ der Universität Hamburg setzt gesetzliche Regelungen bereits um.
Um Konflikte einvernehmlich zu lösen, greifen Betriebe und Privatpersonen zunehmend auf die Mediation zurück. Ziel der sanften Form der Konfliktbeilegung ist es stets, möglichst frühzeitig eine gute Lösung für alle Konfliktparteien zu finden. Das für Mai 2011 geplante neue Mediationsgesetz soll die Vorgaben der europäischen Mediations-Richtlinien umsetzen und die außergerichtliche Konfliktbeilegung fördern. So soll zukünftig in einer Klageschrift stets angegeben werden, ob der Klage der Versuch einer Mediation vorausgegangen ist und getroffene Mediationsvereinbarungen sollen leichter vollstreckbar werden. Besonders wichtig ist laut der Stellungnahme des Bundesverbandes Mediation e. V. auch die neue Verpflichtung zur Verschwiegenheit, da ein Mediationsverfahren nur Aussicht auf einen erfolgreichen Abschluss habe, wenn die Konfliktparteien alle Tatsachen auf den Tisch legen könnten. Dies werde nur geschehen, wenn die Mediatoren zur Vertraulichkeit verpflichtet seien und bei einem Scheitern des Verfahrens über ein Zeugnisverweigerungsrecht verfügten.


Bestandteil des neuen Mediationsgesetzes ist auch die Formulierung von Mindestanforderungen an Mediatorinnen und Mediatoren: Sie sollen Kenntnisse über Grundlagen, Ablauf und Rahmenbedingungen der Mediation, Verhandlungs- und Kommunikationstechniken, Konfliktkompetenz, das Recht der Mediation und die Rolle des Rechts in der Mediation sowie Rollenspiele zum Erproben des erworbenen Wissens erlernen. Die Arbeitsstelle für wissenschaftliche Weiterbildung der Universität Hamburg bietet seit 5 Jahren ein weiterbildendes Studium zu/r Konfliktberater/in an, das diese Anforderungen schon umsetzt. Prof. Dr. Alexander Redlich hat das Studienangebot „Wege aus dem Konflikt“ gemeinsam mit Prof. Dr. Friedemann von Thun entwickelt. Er begrüßt die neuen gesetzlichen Vorgaben: „Die Qualität der mediatorischen Arbeit wird mit dem neuen Gesetz definiert. Verpflichtende Standards für Mediationsverfahren und für Mediator/innen bieten den Konfliktparteien Sicherheit und tragen so maßgeblich zur erfolgreichen Konfliktlösung bei“. Durch die neue gesetzliche Regelung der Mediation wird der Trend zu neuen Wegen in der Konfliktbeilegung weiter zunehmen. Das Weiterbildungsangebot „Wege aus dem Konflikt“ der Universität Hamburg startet wieder im März 2011, Bewerbungsschluss ist der 25.02.2011. Mehr Info unter www.aww.uni-hamburg.de/konflikt und E-Mail.

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