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Arbeitnehmerfreizügigkeit ist richtig – aber sie löst nicht die dramatischen Probleme in der häuslichen Pflege

20.01.201117:01 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Ab dem 1. Mai 2011 erhalten Arbeitnehmer aus den acht osteuropäischen Beitrittsstaaten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Das bedeutet, dass sie keine Arbeitsgenehmigung mehr benötigen, um in Deutschland arbeiten zu dürfen.

Der Bundesverband europäischer Betreuungs- und Pflegekräfte – BEBP e.V. - begrüßt diese Veränderung, schließlich setzt sich der Verband seit langem für Chancengleichheit auf dem deutschen Arbeitsmarkt und für gesamteuropäische Lösungen ein. Dennoch weist der BEBP darauf hin, dass mit der Arbeitnehmerfreizügigkeit die massiven Probleme im Bereich der heimischen Pflege und Betreuung keineswegs gelöst werden. Larisa Dauer, Rechtsanwältin und 2. Vorsitzende des BEBP: „Woran es in Deutschland wirklich fehlt, ist die Möglichkeit einer bezahlbaren und praktikablen Rund-um-die-Uhr-Betreuung in den eigenen vier Wänden. Die Arbeitnehmerfreizügigkeit wird den Betreuungsbedarf in Deutschland nicht nachhaltig ändern.“



Der Grund: Die Rund-um-die-Uhr-Betreuung mit angestellten Kräften ist nicht realisierbar. Die damit verbundenen Rechte und Pflichten sind sowohl für die Pflegebedürftigen als Arbeitgeber, als auch für die osteuropäischen Betreuungskräfte als Arbeitnehmer nicht überschaubar. Larisa Dauer: „Pflegebedürftige sind als juristische Laien mit der Arbeitgeberrolle und den damit verbundenen weitreichenden Pflichten überfordert. Ihnen werden die geltenden gesetzlichen Regelungen des Arbeitsrechts aufgebürdet, obwohl sie lediglich ihren Lebensabend in den eigenen vier Wänden verbringen wollen. Auch die osteuropäischen Betreuungskräfte wehren sich gegen die enge vertragliche Bindung, die dem Arbeitsrecht immanent ist. Sie wünschen sich flexible und jederzeit verhandelbare Vertragsbedingungen im Rahmen einer weisungsfreien Tätigkeit.“ Für den privaten Betreuungsbedarf muss eine angepasste und für alle Seiten akzeptable rechtliche Lösung erarbeitet werden.

Der BEBP weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es in Deutschland bereits einen gut funktionierenden Markt von selbständigen osteuropäischen Betreuungskräften gibt. Dieser Markt müsste durch klare gesetzliche Regelungen unterstützt werden. Wenn der Gesetzgeber und die Politik die Wünsche aller Beteiligten weiterhin ignorieren, fühlen sich die Pflegebedürftigen im Stich gelassen.

Der BEBP fordert daher die Politik auf, die Tätigkeit von selbständigen Betreuungsdienstleistern endlich auf eine solide rechtliche Grundlage zu stellen.

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