openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Online-Abzocke: Täuschen, einschüchtern und abkassieren

11.01.201117:04 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Wer denkt, im Internet sei alles gratis, kann eine böse Überraschung erleben. Es häufen sich die Fälle, bei denen ahnungslose Nutzer vermeintliche Gratisangebote herunterladen und dann erfahren, dass sie ein kostenpflichtiges Abonnement bestellt haben.



Bei der Suche nach kostenloser Software wie z.B. Open Office stranden Internetsurfer ungewollt auf Seiten, die nur auf den ersten Blick einen kostenlosen Download anbieten. Dort findet der Nutzer neben einer Kurzbeschreibung der Bürosoftware, allgemeine Hinweise zu möglichen Mitgliedsvorteilen. Was der Nutzer hingegen nicht sieht und auch nicht sehen soll, ist ein Hinweis darauf, dass Mitgliedsbeiträge gezahlt werden müssen. Dieser existiert meist optisch versteckt auf der Seite oder sogar nur in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die man gesondert aufrufen muss.

Stattdessen folgt eine Aufforderung zum Login. Wer sich dann auf der Homepage mit seinen persönlichen Daten anmeldet, hinterlässt nicht nur seine Visitenkarte bei diesem dubiosen Anbieter, sondern verpflichtet sich ungewollt für die nächsten zwei Jahre einen Mitgliedsbeitrag von acht Euro monatlich zu zahlen. Insgesamt also 192 Euro für eine Software, die eigentlich gratis ist. So steht es im Kleingedruckten neben der Eingabemaske. Wenn die Hinweise auf die Kostenpflicht erst nach Eingabe und Absenden der eigenen Daten auf dem Bildschirm sichtbar werden, hat der Nutzer noch Glück. Dann fehlt es eventuell an einem wirksamen Vertrag.

Viele Betroffene, die auf eine solche Abzocke hereingefallen sind, suchen Unterstützung in Internetforen. Leider verbergen sich hinter manchen vermeintlichen Hilfeseiten im Netz die Abzocker selbst und geben Ratschläge, die den Betroffenen zur Zahlung bewegen sollen.

Viele dieser vermeintlichen Verbraucherschutzseiten sind soweit optimiert, dass sie in der Trefferanzeige von Suchmaschinen wie Google ganz weit vorne erscheinen und wirklich hilfreiche Foren nach hinten drängen. So landen Hilfesuchende wieder bei den Geschäftemachern, gegen die sie sich wehren wollen. Der Betroffene wird ein zweites Mal zum Opfer.

Wer sein 14-tägiges Rücktrittsrecht beim Internetvertrag nicht beachtet hat und auch nicht zahlt, erhält schon nach kurzer Zeit ein Forderungsschreiben eines Inkassobüros. Spätestens jetzt begleichen viele Betroffene die Rechnung, weil sie Angst vor einer angedrohten Zwangsvollstreckung haben.

Doch das muss nicht sein. Inkassoschreiben sind keine amtlichen Dokumente. Die angedrohten Maßnahmen (Gerichtsvollzieher, Pfändung, Vollstreckung) dienen allein dazu, den Betroffenen einzuschüchtern. Ein Inkassobüro kann nicht einfach pfänden oder vollstrecken. Ohne ein Gerichtsverfahren geht nichts! Selbst wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt wird, muss der Empfänger lediglich Widerspruch dagegen erheben. Betroffene tun gut daran, den gesamten Schriftwechsel aufzubewahren und einen Anwalt zu Rate zu ziehen. Droht ein Gerichtsverfahren, muss der Anbieter ein rechtmäßiges Zustandekommen eines Vertrages beweisen. Das fällt ihm bei den angewandten Methoden oftmals schwer, so dass die Angelegenheit im Sande verläuft. Häufig behaupten die Netz-Betrüger, der Nutzer sei über die IP-Nummer seines Computers identifiziert worden. Diese Daten darf der Internetdienstleister aber nur auf Grund eines Gerichtsentscheides bekannt geben und dabei haben die unseriösen Anbieter schlechte Karten.

Noch besser ist es jedoch, erst gar nicht auf die „Kostenfallen“ hereinzufallen. Wer genau hinsieht, kann die Internetangebote schon nach wenigen Klicks entlarven. Grundsätzlich sollten Internetsurfer nur die Daten eingeben, die für einen Service notwendig sind. Bei einem Benzinkostenvergleich benötigt der Anbieter beispielsweise nur die Postleitzahl, um Tankstellen in der Nähe anzuzeigen.

Internetnutzer sollten vor allem bei Gewinnspielen und Tests äußerst vorsichtig sein und niemals die Bankverbindung oder Kreditkartennummer weitergeben. Generell gilt: Wenn auffällig mit „kostenlosen“ Downloads oder sonstigen Leistungen („kein Witz, Sie haben gewonnen“) geworben wird, liegt der Betrugsversuch schon sehr nahe.

Auch wenn es lästig ist, sollte man immer die AGB studieren und auf Hinweise zu eventuellen Kosten achten. Wer sich unliebsame Überraschungen ersparen will, sollte immer auch das Kleingedruckte auf den Internetseiten lesen.

Im Zweifelsfall sollten Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Anwälte nennt auf Anfrage in der Zeit von 9 bis 12 Uhr die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer unter der Telefonnummer 04621/9391-11 oder unter der Adresse www.schleswig-holsteinische-rechtsanwaltskammer.de.

Textumfang: 4.711 Zeichen inklusive Leerzeichen

Bei Rückfragen oder wenn Sie einen kompetenten Interviewpartner benötigen, steht Ihnen die Redaktion gerne zur Verfügung:

Schott Relations Hamburg GmbH
Andrea Zaszczynski
Wrangelstraße 111
20253 Hamburg
Telefon: 040/41 32 70-30
Fax: 040/41 32 70-70

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 500113
 86

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Online-Abzocke: Täuschen, einschüchtern und abkassieren“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer

Vorsicht bei Werkstattbindung - Bedingungen genau prüfen
Vorsicht bei Werkstattbindung - Bedingungen genau prüfen
Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Immer mehr Versicherungen bieten ihren Kunden eine Werkstattbindung an. Der Kunde verpflichtet sich dabei, bei einem Schaden nur die Werkstatt aufzusuchen, mit der er die vertragliche Bindung eingegangen ist. Der Vorteil: Bei einer Vollkaskoversicherung bekommt der Kunde rund 20 % Beitragsnachlass. Für Fahrzeughalter, die einen niedrigen Versicherungsbeitrag zahlen, weil sie über einen hohen Schadensfreiheitsrabatt verfügen, fällt die Ersparnis jedoch deutlich geringer aus. Die Werkstattbindung h…
Regelung von Bagatellunfällen: Hieb- und stichfeste Beweise selbst sichern
Regelung von Bagatellunfällen: Hieb- und stichfeste Beweise selbst sichern
Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Wer in einen Unfall verwickelt wird, ist verständlicherweise zunächst verstört und ratlos. Und mit der Hilfe der Polizei ist nicht in jedem Fall zu rechnen. In Nordrhein-Westfalen ist die Polizei zwar nach wie vor bereit, Verkehrsunfälle aufzunehmen und beweissichernd tätig zu werden, aber in anderen Bundesländern, wie auch in Schleswig-Holstein, kommt die Polizei bei Unfällen ohne Personenschäden nur noch dann, wenn es sich um einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Verkehrsregeln handelt. Bei Bag…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: partnerhandwerker.de – zuverlässige Handwerker suchen und findenBild: partnerhandwerker.de – zuverlässige Handwerker suchen und finden
partnerhandwerker.de – zuverlässige Handwerker suchen und finden
partnerhandwerker.de – keine Abzocke, sondern ein sinnvoller Weg, Interessenten/-innen und Anbieter/-innen zusammenzuführen. Kunden/-innen und User/-innen profitieren gleichsam von den vielfältigen Präsentationsformen. Ganz dem Slogan „Partnerhandwerker – die wahrscheinlich besten Handwerker der Welt!“ folgend hat es sich das Team von partnerhandwerker.de zur Aufgabe gemacht, ausgezeichnete Unternehmen aus dem Bereich Handwerk zu recherchieren und medienwirksam zu präsentieren. Dank langjähriger branchenspezifischer Erfahrung kann das Redak…
Bild: Branchenbuch-Betrug anfechten – Rechtsanwälte Steinbock & Partner informierenBild: Branchenbuch-Betrug anfechten – Rechtsanwälte Steinbock & Partner informieren
Branchenbuch-Betrug anfechten – Rechtsanwälte Steinbock & Partner informieren
… oder E-Mail, nicht selten aber auch durch persönliche Besuche durch Vertreter Angebote für Einträge in Online-Branchenbücher oder ähnliche Firmenregister. In vielen Fällen täuschen entsprechende Anbieter dabei ein bestehendes Vertragsverhältnis vor oder geben sich den Anschein einer staatlichen Institution und behaupten, das Unternehmen sei gesetzlich …
Bild: CHIP Online testet Fernost-Plagiate bei eBay - Brandgefährlich: Billige Kamera-Akkus aus FernostBild: CHIP Online testet Fernost-Plagiate bei eBay - Brandgefährlich: Billige Kamera-Akkus aus Fernost
CHIP Online testet Fernost-Plagiate bei eBay - Brandgefährlich: Billige Kamera-Akkus aus Fernost
München, 22. Oktober 2009 – Die Angebote klingen verlockend: Wer auf eBay nach Computerzubehör sucht, wird oft bei sensationell günstigen Produkten aus China und Hongkong fündig. „Alles Originale“, versprechen die Händler. „Alles Lüge“, sagt Christian Riedel, Chefredakteur von CHIP Online. Die Experten von Deutschlands größtem Technikportal haben jetzt die vermeintlichen Schnäppchen aus Fernost getestet und kommen zu einem erschreckenden Ergebnis. Für den Test wählte die CHIP Online-Redaktion Angebote von Technikhändler aus Fernost, die bis …
Bild: Beispielhaftes Gerichtsurteil gegen Internet-AbzockerBild: Beispielhaftes Gerichtsurteil gegen Internet-Abzocker
Beispielhaftes Gerichtsurteil gegen Internet-Abzocker
… Die Kampagne feiert große Erfolge vor Gericht und mit einer speziellen Software gegen Internetabzocke (Heft 14/2010, ab Samstag im Handel). COMPUTERBILD ging juristisch gegen Online-Abzocker vor und ließ Abofallen-Opfer von der renommierten Wirtschaftskanzlei CMS Hasche Sigle vertreten. Mit Erfolg. So gibt es unter anderem ein Urteil mit Signalkraft: …
Partner Computer Group unterstützt Verbraucherschutz gegen Abzocke
Partner Computer Group unterstützt Verbraucherschutz gegen Abzocke
Die Partnervermittlung zu Konditionen einer Internetvermittlung und mit Hilfe von Online-Möglichkeiten, auf Qualitätsniveau klassischer Partnervermittlungen, ist nahezu einzigartig in diesem Bereich. Auf Grund von mehr als 29 Jahren Erfahrung hat die Partner-Computer Group Partnervermittlung sich genau für diese Kombination entschieden, um den Klienten einen umfassenden Service zu erschwinglichen Konditionen zu bieten. Die Vermittlung bleibt unbegrenzt und ist nicht mit Mehrkosten verbunden. Denn unser Unternehmen geht grundsätzlich davon au…
Stemico GmbH berichtet: Bald tritt Gesetz gegen Internet-Abzocke in Kraft
Stemico GmbH berichtet: Bald tritt Gesetz gegen Internet-Abzocke in Kraft
Am Mittwoch wurde das “Gesetz zum besseren Schutz der Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr” verabschiedet und tritt zum 1. August 2012 in Kraft. Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt wurde somit bekannt gemacht, dass alle Verkaufsangebote im Internet bis Ende Juli eine Schaltfläche mit der Bezeichnung ”zahlungspflichtig bestellen” oder eine ähnlich eindeutige Kennzeichnung vorweisen müssen. Mit dieser Lösung, die auch die Webdesignagentur Stemico GmbH von nun an in ihre Onlineshops anwendet, soll die “Abzoc…
Bild: Heimarbeit online – Online-Tätigkeiten als NebenverdienstBild: Heimarbeit online – Online-Tätigkeiten als Nebenverdienst
Heimarbeit online – Online-Tätigkeiten als Nebenverdienst
Die Heimarbeit gewinnt immer mehr an großer Beliebtheit. Daher arbeiten immer mehr Menschen von Zuhause aus. Das bietet nicht nur Vorteile, sondern auch die Möglichkeit flexibel sich ein zusätzliches Einkommen zu sichern. Vorbei sind die Zeiten, in denen Heimarbeit stupide Montagen oder handwerkliches Geschick verlangten. So reicht der Ursprung der Heimarbeit über viele Jahrhunderte zurück. Vor allem in der Zeit der Industrialisierung im 19. Jahrhundert erlebte diese Beschäftigungsform eine wahre Blütezeit. Zu diesem Zeitpunkt waren es Näher…
Bild: Ab sofort: Die FAIRRANK 100% ZufriedenheitsgarantieBild: Ab sofort: Die FAIRRANK 100% Zufriedenheitsgarantie
Ab sofort: Die FAIRRANK 100% Zufriedenheitsgarantie
FAIRRANK, einer der führenden Experten für Online-Marketing und Suchmaschinenoptimierung, etabliert einen besonderen Kundenservice: Unzufriedene Kunden erhalten von nun an Extraleistungen Im Bereich Online-Marketing gibt es kaum einen wichtigeren Bereich als die Suchmaschinenoptimierung (SEO). Der Markt ist groß und dementsprechend zahlreich ist die Zahl der Anbieter für SEO-Dienstleistungen und die Gefahr groß, einem Betrüger- oder Abzocke-Unternehmen auf den Leim zu gehen. Einer der führenden seriösen Online-Marketer, FAIRRANK hebt sich au…
Bild: Auer Witte Thiel: Gesetzesnovelle soll Abzocke im Internet erschwerenBild: Auer Witte Thiel: Gesetzesnovelle soll Abzocke im Internet erschweren
Auer Witte Thiel: Gesetzesnovelle soll Abzocke im Internet erschweren
Auer Witte Thiel informiert über Referentenentwurf der Bundesregierung gegen Online-Abzocke München – November 2010. Mit einem neuen Gesetzesvorhaben will die Bundesregierung gegen Abzocke im Internet vorgehen. Der aktuelle Referentenentwurf sieht eine Änderung des §312e BGB vor, die mehr Transparenz und Rechtssicherheit schaffen soll. Die Rechtsanwälte …
Bild: Auer Witte Thiel: D&B Zahlungsindex belegt anhaltend hohe ZahlungsausfälleBild: Auer Witte Thiel: D&B Zahlungsindex belegt anhaltend hohe Zahlungsausfälle
Auer Witte Thiel: D&B Zahlungsindex belegt anhaltend hohe Zahlungsausfälle
Auer Witte Thiel: Inkasso keine Abzocke, sondern notwendiges Instrument im Liquiditätsmanagement München, im Januar 2010: Trotz der für Ende des Jahres erwarteten konjunkturellen Entspannung bleiben die Zahlungsausfälle in Deutschland weiterhin auf hohem Level. Die Kanzlei Auer Witte Thiel informiert über die Möglichkeiten des Inkasso und nimmt die Branche gegen den Vorwurf der Abzocke in Schutz: Seriöse Inkasso-Firmen betreiben keine Abzocke, sondern sind ein wichtiges Instrument des Liquiditätsmanagements. Die aktuellen Zahlen, die der In…
Sie lesen gerade: Online-Abzocke: Täuschen, einschüchtern und abkassieren