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Beispielhaftes Gerichtsurteil gegen Internet-Abzocker

18.06.201014:57 UhrIT, New Media & Software
Bild: Beispielhaftes Gerichtsurteil gegen Internet-Abzocker
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(openPR) Rechtskräftig: Abofallen-Opfer gewinnen mit Unterstützung von COMPUTERBILD gegen Abzocke / Gericht: „Die Beklagte hat arglistig gehandelt.“ / Politiker bleiben tatenlos: Abofallen-Gefahr nicht gebannt

Um heute mit Mafiamethoden Geld zu machen, braucht man keine schweren Jungs mit Waffen. Ein wenig Ahnung vom Internet, das Wissen um Gesetzeslücken und jede Menge Internetadressen genügen, um viel Geld zu kassieren. Entsprechend viele Abzocker gibt es, die arglose Nutzer in teure Online-Abofallen locken und anschließend mit Rechnungen und Mahnungen unter Druck setzen. Und das funktioniert: Hunderttausende Opfer haben aus Angst vor Ärger schon bezahlt, der Schaden geht inzwischen in die Millionen. Um Verbraucher zu schützen, starteten COMPUTERBILD und der Verbraucherzentrale Bundesverband vergangenen August eine gemeinsame Anti-Abzock-Aktion. Die Kampagne feiert große Erfolge vor Gericht und mit einer speziellen Software gegen Internetabzocke (Heft 14/2010, ab Samstag im Handel).



COMPUTERBILD ging juristisch gegen Online-Abzocker vor und ließ Abofallen-Opfer von der renommierten Wirtschaftskanzlei CMS Hasche Sigle vertreten. Mit Erfolg. So gibt es unter anderem ein Urteil mit Signalkraft: Die Firma Online Premium Content Limited wurde wegen der Geschäftspraktiken mit der Abofalle www.online-gedichtesammlung.de verklagt, 60 Euro plus Zinsen an das Opfer zurückzuzahlen. Auf der Internetseite warb der Betreiber mit „über 2000 Gedichten zum Lesen und Downloaden“, Zugriff gab es nach der Anmeldung mit Name, Anschrift und E-Mail-Adresse. Der Trick: Im Kleingedruckten wurde den Nutzern ein 12-Monatsvertrag für 60 Euro untergejubelt. Dazu stellte das Amtsgericht Hamburg-St. Georg eindeutig fest: „Die Beklagte hat arglistig gehandelt, denn sie hat durch ihre Vertretungsberechtigten in der Absicht gehandelt, den Kläger über die Entgeltlichkeit ihres Angebots zu täuschen.“ (Az. 922 C 4445/09)

Auch gegen die Firma Content Services Ltd. hat ein Opfer mit COMPUTERBILD-Unterstützung beim Amtsgericht Düsseldorf Klage eingereicht. Die Firma betreibt unter anderem mit www.opendownload.de eine der einträglichsten Abofallen des vergangenen Jahres. Nach dem Herunterladen von Gratis-Software sollen die Opfer 96 Euro zahlen. Antrag in der Klage: Schadenersatz wegen unerlaubter Handlung, nach Strafgesetzbuch also wegen Betrugs. Darüber wollten der offizielle Geschäftsführer Alexander V. und seine Hintermänner wohl lieber nicht vor Gericht verhandeln. Sie ruderten zurück, der Vertrag wurde rückwirkend abgewickelt und das gezahlte Geld plus Zinsen erstattet. (Az. 231 C 9386/09)

Zudem erzielte die Redaktion einen ersten Teilerfolg gegen ein Unternehmen von Michael B., der Kopf einer Abzockergruppe aus Frankfurt am Main sein soll. Die Firma wehrt sich mit Hilfe eines Anwalts dagegen, dass zwei Internetseiten vom COMPUTERBILD-Abzockschutz negativ bewertet wurden. Die kostenlose Zusatzsoftware für Internetbrowser ist Teil der Anti-Abzocke-Kampagne und warnt Nutzer beim Aufruf von Kostenfallenseiten im Internet. Das Unternehmen von Michael B. verlor in erster Instanz vor dem Landgericht Hamburg. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, B. hat Berufung eingelegt.

Die Maschen der Abzockseiten sind meist gleich. Um abzukassieren, lockt die Abzockmafia Interessenten vor allem über Suchmaschinen auf ihre Seiten. Dort wird beispielsweise mit dem Download beliebter Gratisprogramme nach Anmeldung geworben. Nur ganz klein steht irgendwo auf der Internetseite ein leicht übersehbarer Kostenhinweis. Wer Name und Anschrift eingibt, erhält wenig später eine Abo-Rechnung in Höhe von knapp 100 Euro und mehr. Wird diese nicht beglichen, folgen Mahnungen und Inkassobriefe. Spätestens dann geben viele Abofallen-Opfer klein bei und überweisen das Geld. Die Internet-Abzocker verdienen sich so eine goldene Nase: Es gibt Konten, auf denen bis zu einer Million Euro eingegangen sind – pro Monat.

Und die Abofallen-Gefahr besteht vorerst auch weiterhin, weil die Politiker seit Jahren tatenlos bleiben. Überlastete Ermittlungsbehörden und rechtliche Schlupflöcher machen es den Betrügern einfach. Sind einzelne Internetseiten nicht mehr lukrativ oder aufgeflogen, registrieren die Macher einfach neue Adressen und das Spiel beginnt von vorne.

Einen zuverlässigen Schutz vor erkannten Abzockern bietet der COMPUTERBILD- Abzockschutz für die Internetbrowser Firefox und Internet Explorer. Die eingebaute Warnliste mit gefährlichen Internetangeboten wird laufend erweitert. Bei mehr als 500.000 Nutzern ist das Programm bereits erfolgreich im Einsatz.

Gratis-Download und Ratgeber: Der COMPUTERBILD-Abzockschutz unter http://sicherheitscenter.computerbild.de

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