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Branchenbuch-Betrug anfechten – Rechtsanwälte Steinbock & Partner informieren

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Steinbock & Partner informieren
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(openPR) Die Kanzlei Steinbock & Partner warnt aus aktuellem Anlass vor Branchenbuch-Abzocke durch einschlägig bekannte Verlage. Unternehmen, die sich von Firmen wie dem HAS Verlag oder der Point Swiss Werbung GmbH geschädigt sehen, können sich anwaltlich beraten lassen und eventuelle Zahlungsverpflichtungen anfechten.



Sie versprechen einen „kostenlosen Premium-Eintrag“ oder bitten um einen scheinbar unverbindlichen „Datenabgleich“ – danach versenden sie teure Rechnungen: unseriöse Branchenbuchverlage, die aktuell mit dubiosen Geschäftspraktiken versuchen, vor allem bei klein- und mittelständischen Unternehmen abzukassieren. Meist erhalten die Betroffenen per Fax oder E-Mail, nicht selten aber auch durch persönliche Besuche durch Vertreter Angebote für Einträge in Online-Branchenbücher oder ähnliche Firmenregister. In vielen Fällen täuschen entsprechende Anbieter dabei ein bestehendes Vertragsverhältnis vor oder geben sich den Anschein einer staatlichen Institution und behaupten, das Unternehmen sei gesetzlich verpflichtet, sich in ein Branchenbuch eintragen zu lassen. Doch regelmäßig erweisen sich diese Gratis-Offerten nach kurzer Zeit als Betrug oder Abzocke, weshalb auch IHKs und Handwerkskammern derzeit verstärkt vor einschlägigen Adressbuch-Verlagen und deren Praktiken warnen.

Die finanziellen Folgen der Branchenbuch-Abzocke können erheblich sein. Oftmals gehen Unternehmer, die ohne Kenntnis des „Kleingedruckten“ ihre Unterschrift geleistet haben, langfristige Zahlungsverpflichtungen ein. In einem aktuellen Fall verlangt ein Verlag mehr als 1.500 Euro für ein zweijähriges Vertragsverhältnis. Die für diesen Preis erstellten Branchenbucheinträge erweisen sich überdies in den meisten Fällen als nutzlos, denn kaum ein Internetuser bzw. potenzieller Kunde findet überhaupt das beworbene Firmenregister im Internet.

Die Kanzlei Steinbock & Partner vertritt derzeit mehrere geschädigte Unternehmen und prüft deren Rechtsposition gegenüber einschlägigen Anbietern wie zum Beispiel der HAS Verlag GmbH & Co. KG, der Point Swiss Werbung GmbH, der Belmonte Media Concepte S.L. sowie der GWE Wirtschaftsinformations GmbH und anderen Verlagen. Nach aktueller Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes vom Juli 2012 hat sich die Ausgangslage für betroffene Unternehmen deutlich gebessert: War zum Beispiel eine Entgeltklausel zu unauffällig im Vertragsangebot platziert, gilt diese laut BGH gemäß § 305c Abs. 1 BGB nicht als Vertragsgegenstand und ist somit nicht rechtswirksam.

Unternehmen, die sich gegen Betrug und ungewollte Zahlungsverpflichtungen juristisch zur Wehr setzen wollen, können sich von den Rechtsanwälten Steinbock & Partner telefonisch beraten und deutschlandweit vertreten lassen. Die Kanzlei begleitet Mandanten bei der Anfechtung eventueller Zahlungsaufforderungen und kooperiert dabei eng mit den zuständigen Industrie- und Handelskammern.

Die Kanzlei Steinbock & Partner hat außerdem für betroffene Unternehmen eine Informationsseite zum Thema Branchenbuch-Betrug eingerichtet: http://goo.gl/Vl1fO

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