(openPR) Am Mittwoch wurde das “Gesetz zum besseren Schutz der Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr” verabschiedet und tritt zum 1. August 2012 in Kraft. Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt wurde somit bekannt gemacht, dass alle Verkaufsangebote im Internet bis Ende Juli eine Schaltfläche mit der Bezeichnung ”zahlungspflichtig bestellen” oder eine ähnlich eindeutige Kennzeichnung vorweisen müssen.
Mit dieser Lösung, die auch die Webdesignagentur Stemico GmbH von nun an in ihre Onlineshops anwendet, soll die “Abzocke” im Internet minimiert werden. Dem User muss mit dem Button-Hinweis unmissverständlich klar gemacht werden, dass ein verbindlicher Kauf zustande kommt. Die demnach anfallenden Kosten dürfen nicht mehr im Kleingedruckten verschleiert werden.
Ebenso im Vordergrund müssen die Informationen über Vertragsangaben (z. B. Mindestvertragslaufzeit, Lieferkosten) verständlich dem potenziellen Käufer kommuniziert werden. Weist die Bestelloberfläche nicht alle vorgeschriebenen Informationen auf, wird der Kauf nicht zustande kommen. Es braucht dann nicht bezahlt werden. Unabhängig von der Art der Online-Bestellung – über PC, Tablet oder Smartphone – gelten diese Regeln für alle bestellten Waren oder Dienstleistungen im Internet.
Wie immer gibt es auch Kritiker aus der Wirtschaft, die das Gesetz als neues Futter für Abmahnprofis bezeichnen. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger widerspricht dem und sieht das Gesetz als Bekämpfung der “Plage” von Abo- und Kostenfallen im Internet. Es muss dringend ein Riegel vor dieser Internet-Abzocke geschoben werden, so die Stemico GmbH aus Norddeutschland, die auch schon schlechte Erfahrungen gemacht hat.
Es gelten mittlerweile in ganz Europa vergleichbare Bestimmungen, aber bis zum 13. Dezember 2012 haben die EU-Mitgliedsstaaten noch Zeit, die EU-Vorgaben in nationales Recht umzusetzen.










