(openPR) Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht, der Telefonabzocke durch angebliche Gewinnspiele stoppen soll. Der Entwurf für das neue Gesetz wird derzeit in den Ministerien diskutiert. Die Community für Telefonnummern tellows.de sieht in dem Gesetzesentwurf einen sinnvollen Schritt im Kampf gegen Telefonabzocke durch Gewinnspiele, über immer wieder Beschwerden eingehen.
Trotz des „Gesetzes gegen unerlaubte Telefonwerbung“ von 2009 werden täglich Verbraucher angerufen, unter anderem um sie mit der angeblichen Eintragung in Gewinnspiellisten in Kostenfallen zu locken. Die Angerufenen wissen dabei häufig nicht wie ihnen geschieht, und es ist ihnen in der Regel auch nicht klar, dass sie sich auf einen kostenpflichtigen Vertrag für die Teilnahme an verschiedenen Gewinnspielen einlasse. Oft wird eine angebliche Gewinnausschüttung als Vorwand genommen, um an die Bankdaten der Angerufenen zu gelangen. In der Regel werden die monatlichen Mitgliedsbeiträge dann von diesem Konto abgebucht, wobei 50 Euro oder mehr im Monat keine Seltenheit sind.
Der neue Gesetzesentwurf ( http://blog.tellows.de/2013/01/neues-gesetz-soll-kostenfallen-durch-gewinnspiele-stoppen/ ) sieht vor, dass ein Vertrag für die Teilnahme an solchen Abos für Gewinnspiele telefonisch nicht mehr abgeschlossen werden darf. Laut dem neuen Gesetz müssten solche Verträge zukünftig schriftlich bestätigt werden um Rechtsgültigkeit zu erlangen. Ein solches Gesetz würde nicht nur Kostenfallen stoppen, sondern auch unseriösen Werbeanrufen den Nährboden entziehen. Neben der Abzocke am Telefon sollen auch Kostenfallen im Internet oder durch Inkasso durch das „Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ eingedämmt werden.
Umstritten ist bei dem Gesetzesentwurf innerhalb der Regierung derzeit allerdings, ob auch die Kosten gesetzlich reglementiert werden sollen, die von Anwälten wegen illegaler Downloads aus dem Internet in Rechnung gestellt werden. In einer solchen Klausel sieht das Bundesinnenministerium derzeit eine Gefahr den Schutz der Urheberrechte auszuhöhlen. Einige Einigung der Ministerien ist jedoch noch für Januar angestrebt, um den gesamten Gesetzesentwurf spätestens im Februar dem Bundeskabinett vorlegen zu können.
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