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Vom Winde verweht: Wer zahlt bei Sturmschäden

28.04.200422:33 UhrVereine & Verbände

(openPR) München – Der Herbst hat Einzug gehalten mit buntem Laub und lustigen Kinderdrachen. Doch wird der Herbstwind zum Sturm, ist besonders für Hausbesitzer schnell Schluss mit lustig. Der VdW Bayern (Verband bayerischer Wohnungsunternehmen) rät, frühzeitig Haus und Grundstück zu überprüfen und Gefahrenquellen zu beseitigen.

Das Sturmtief „Jeanette“ fegte im Oktober 2002 mit über 160 km/h über Deutschland. Hat ein solcher Sturm Teile von Dach oder Einrichtung mitgehen lassen, ist dies innerhalb einer Woche dem Versicherer zu melden. Sturmopfer sollten in jedem Fall für Schadensbegrenzung sorgen, z.B. Hausrat vor eindringendem Wasser schützen.

Ab Windgeschwindigkeiten von 61 km/h (Stärke 8) begleichen Versicherungen Sturmfolgen. Schäden am Haus, z.B. durch umgefallene Bäume, ersetzt eine Gebäudeversicherung – wenn Sturmrisiko ausdrücklich versichert wurde. Hat eindringendes Wasser Opfer unter Möbeln oder Kleidung gefordert, tritt die Hausratversicherung ein. Werden Autos durch herumfliegende Äste in Mitleidenschaft gezogen, ist dies ein Fall für Voll- oder Teilkasko.

Bei Fahrlässigkeit zahlen Versicherungen allerdings nicht. Bereits ein bei Sturm gekipptes Fenster gilt als fahrlässig. Der VdW Bayern rät daher, bei Sturmwarnung Fenster und Türen zu schließen und Markisen einzurollen. Verletzen morsche Äste oder lose Ziegel Passanten, haften Eigentümer (OLG Koblenz, 10 U 251/02). Sie sollten vor der stürmischen Jahreszeit Haus und Grundstück sichern und defekte Dachziegel, lockere Antennen oder kranke Bäume entfernen. Sie sind auch dafür verantwortlich, abgestürzte Blumenkästen und Äste vom Gehweg zu räumen. Das gilt auch für Laub, das der Wind „einsammelt“ und Wege in herbstliche Rutschbahnen verwandelt. Vernachlässigen Hausbesitzer diese Pflichten, drohen Bußgelder.

Diese und weitere Rechts-Tipps rund ums Bauen und Wohnen gibt´s unter www.vdwbayern.de.

Der Abdruck ist frei. Wir bitten um ein Belegexemplar.

Im VdW Bayern sind knapp 500 bayerische Wohnungsunternehmen zusammengeschlossen – darunter 339 Wohnungsgenossenschaften und 88 kommunale Wohnungsunternehmen. Die Mitgliedsunternehmen bewirtschaften rund 580.000 Wohnungen, in denen ein Fünftel aller bayerischen Mieter wohnen.

 

 

Ansprechpartner für die Medien:

Xaver KronerVdW Bayern (Verband bayerischer Wohnungsunternehmen) Stollbergstraße 7 D-80539 MünchenTelefon: (089) 29 00 20-305Fax: (089) 228 59 40E-Mail: E-Mail Internet: www.vdwbayern.de

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