(openPR) Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle betonte auf dem IT Gipfel am 7. Dezember 2010 in Dresden nochmals nachdrücklich, dass die kostenlose Warteschleife für Verbraucher kurzfristig einzuführen ist. Dem nachvollziehbaren Wunsch der Politik und Verbraucher stehen jedoch technische und wirtschaftliche Hindernisse entgegen. Eine überstürzte Umsetzung würde schwerwiegende Nachteile für Verbraucher und Anbieter mit sich bringen.
Sollten wegen der fehlenden Umsetzbarkeit in der Konsequenz bestimmte Rufnummern nicht mehr aus allen Netzen erreichbar sein, wäre dies etwa für Reisende, die bei einem verspäteten Flug per Handy eine Hotelbuchung vornehmen wollen, ein gewaltiger Rückschritt.
Der FST stellt nun mit dem 2-Phasen-Modell einen ganz konkreten, umsetzbaren und sinnvollen Lösungsweg vor. „Das in einer Experten-Task Force entwickelte 2-Phasen-Modell vereint verbraucherpolitische Forderungen mit den Interessen der Unternehmen“, beschreibt Renatus Zilles, FST-Vorstandsvorsitzender, das Konzept, das sowohl im Festnetz wie auch im Mobilfunk tragfähig ist. „Nun muss das 2-Phasen-Modell im Interesse von Verbrauchern und Unternehmen in die Überarbeitung des TKG-Referentenentwurfs einfließen. Wir wollen gemeinsam mit Gesetzgeber, Bundesnetzagentur und unseren Mitglieds-unternehmen schnellstens in die Umsetzungsphase eintreten.“
1. Phase: Einführung der kostenlosen Eingangswarteschleife
Warteschleifen mit einer Dauer von bis zu max. 120 Sekunden zu Beginn des Telefonats lassen sich für den Anrufer kostenlos gestalten. Erforderlich hierfür wäre die Einführung eines für alle Netzbetreiber verbindlichen einheitlichen Time Outs von 120 Sekunden, d. h. der verpflichtende Abwurf des Anrufs erst nach 120 Sekunden. Um dem Anrufer Wiederholungsanrufe zu ersparen, sollte den TK-Anbietern die Möglichkeit eingeräumt werden, die Warteschleife auf ausdrücklichen Wunsch des Anrufers - dann jedoch kostenpflichtig - über die 120 Sekunden hinaus zu verlängern. Diese Lösung ist für Anrufe aus dem Festnetz und den Mobilfunknetzen realisierbar. Durch die 1. Phase könnte zeitnah der wesentliche Teil des angestrebten Ziels einer kostenlosen Warteschleife erreicht werden. Die Umsetzung kann binnen einer kurzen Frist von sechs Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes erfolgen.
2. Phase: Einführung der kostenlosen nachgelagerten Warteschleife
Im Zeitraum der 1. Phase wird eine umfassende Lösung erarbeitet, welche auch nachgelagerte Warteschleifen mit umfasst (2. Phase). Die FST-Lösung sieht vor, dass die Bundesnetzagentur hierbei eine aktive moderierende Rolle übernimmt, damit eine abschließende und nachhaltige Branchenlösung gefunden werden kann. Gleichzeitig wird die Bundesnetzagentur ermächtigt, nötigenfalls Lösungen zu erarbeiten. Diese Vorgehensweise wurde bereits erfolgreich bei der Nummernportability praktiziert.
„Der FST bemüht sich seit Jahren um einen angemessenen Ausgleich der Interessen von Verbrauchern und Wirtschaft“, beschreibt FST-Geschäftsführer Boris Schmidt die Arbeit des Verbandes. „Das 2-Phasen-Modell berücksichtigt die Interessen von Verbrauchern wie Unternehmen gleichermaßen und sorgt für eine kurzfristige Umsetzung der kostenlosen Warteschleife im Festnetz wie auch im Mobilfunk.“









