(openPR) Eine gesetzliche Verpflichtung dazu lehnen die Verbände FST und CCF jedoch aus technischen und wettbewerbsrelevanten Gründen ab.
Düsseldorf / Berlin, 29. April 2010 – Schon heute können Unternehmen für Verbraucher vollkommen kostenfreie Rufnummern (Rufnummerngasse 0800), kostengünstige Nummern (0180) oder sogar unterschiedlich tarifierbare Rufnummern anbieten (0900). Letztgenannte lassen sich auch mit einer kostenfreien Warteschleife kombinieren. Eine gesetzliche Verpflichtung jedoch, wie derzeit von Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) angestrebt und auch von den Grünen im Bundestag gefordert, lehnen die Fachverbände Freiwillige Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste e.V. (FST) und Call Center Forum e.V. (CCF) ab.
„Die momentan diskutierte Einführung einer kostenlosen Warteschleife über die neue Gasse 0180-0 ist keine wirkliche Lösung. Diese ließe sich zwar im Festnetz realisieren, würde aber aus dem Mobilfunk weiterhin mit bis zu 42 Cent pro Minute berechnet werden dürfen“, erläutert Boris Schmidt, Geschäftsführer des FST, die Problematik. „Da es zu einer immer stärkeren Verschiebung der Nutzung aus dem Festnetz in den Mobilfunk kommt, macht eine ausschließlich auf das Festnetz begrenzte Vorschrift keinen Sinn. Es müsste eine technologieneutrale Lösung gefunden werden, welche die Interessen der Kunden und betroffenen Marktpartner gleichermaßen berücksichtigt.“
Eine gesetzliche Verpflichtung würde zudem die erstmalige Einführung von Servicelevels bedeuten – für die Verbände ein Verstoß gegen das auf Wettbewerb beruhende System der freien Marktwirtschaft. Schließlich stellen Service und Kundenorientierung – und damit auch die Entscheidung über den Einsatz kostenloser oder kostenpflichtiger Warteschleifen - wesentliche Wettbewerbsfaktoren dar, mit denen sich Unternehmen in ihrem Werben um Kunden auch weiterhin unterscheiden können sollten.
Ein Anspruch auf kostenlose Serviceleistungen besteht in der freien Marktwirtschaft ohnehin nicht. „Die Verbraucherministerin Aigner selbst vertritt den Standpunkt, dass Unternehmen für einen guten Service am Telefon Geld verlangen dürfen. Anrufer einer Service-Hotline suchen eine Lösung für ein Problem und nehmen dabei den Kundensupport eines Unternehmens in Anspruch“, meint Manuel Schindler, Vizepräsident des CCF. „Solche Service- und Dienstleistungen haben nun mal ihren Preis. Wir sind aber überzeugt, dass Unternehmen, die Kundenbindung groß schreiben, auf angemessene Verbindungsentgelte achten.“
„Selbst wenn die Warteschleife oder gar der komplette Anruf den Verbraucher nichts kostet, fallen für das einsetzende Unternehmen natürlich Kosten an. Diese wird das Unternehmen in der Regel über einen Preisaufschlag auf das angebotene Produkt bzw. die Dienstleistung refinanzieren“, ergänzt Schmidt.










