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Apollo-Medienfonds: Rückforderung von Ausschüttungen durch Fondsgesellschaften fragwürdig

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(openPR) Heidelberg, den 8. Dezember 2010 – Schreiben der Fondsgesellschaft haben die Anleger zahlreicher Apollo-Medienfonds in den letzten Tagen erheblich verunsichert, enthielten sie doch die Aufforderung, die bisher erhaltenen Ausschüttungen zurückzuzahlen.


Nach Ansicht des Heidelberger Fachanwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht Mathias Nittel dürften die Anleger derzeit nicht verpflichtet sein, die geforderten Zahlungen zu leisten: „Die Fondsgesellschaften haben grundsätzlich keinen Anspruch darauf, Ausschüttungen zurückzufordern. Ein entsprechender Anspruch stünde allenfalls den Gläubigern der Gesellschaft zu.“ Darüber hinaus seien die meisten Anleger nicht im Handelsregister eingetragen sondern nur treuhänderisch beteiligt, so dass sie unmittelbar gar nicht auf Zahlung in Anspruch genommen werden könnten, so Anwalt Nittel.

Rechtsanwalt Nittel, dessen Kanzlei zahlreiche Anleger von Apollo - Medienfonds vertritt, verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass den Anlegern regelmäßig Schadenersatzansprüche gegen die Berater zustehen: „Bei allen unseren Mandanten haben wir die Erfahrung gemacht, dass die Berater, die sie im Zusammenhang mit der Fondsbeteiligung beraten haben, nicht darauf hingewiesen haben, dass durch Ausschüttungen, die nicht aus Gewinnen der Gesellschaft stammen, die Haftung der Kommanditisten entsprechend wieder auflebt.“ Erst vor wenigen Wochen hat Anlegeranwalt Nittel ein Urteil gegen die Commerzbank AG erstritten, die einen Anleger eines anderen Fonds über das gesetzlich geregelte Wiederaufleben der Einlageverpflichtung nicht aufgeklärt hatte.

Weitere Risiken der Medienfondsbeteiligungen, über die in den allermeisten ihm bekannten Fälle nicht aufgeklärt wurde, sind das Risiko des Totalverlusts der Einlage sowie die fehlende Veräußerbarkeit der Anteile und die daraus resultierende langfristige Bindung des investierten Kapitals. Hierüber und über die zahlreichen anderen Risiken der Fondsbeteiligung hätten die Berater umfassend aufklären müssen, was zumeist nicht geschehen sei. „Wenn keine vollständige Aufklärung über die Risiken einer Fondsanlage erfolgt ist, kommen grundsätzlich Rückabwicklungsansprüche in Betracht“, so Fachanwalt Nittel.

Bei zahlreichen der von ihm vertretenen Mandanten ist die Beratung zur Beteiligung an Apollo-Fonds durch Banken erfolgt. Wenn die Bank nicht darüber aufgeklärt hat, dass sie für den Vertrieb der Fondsanteile Provisionszahlungen erhält, kommen ebenfalls Schadenersatzansprüche der Anleger in Betracht.

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