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Mehr digitale Meldepflichten im neuen Jahr

06.12.201011:47 UhrIT, New Media & Software

(openPR) München, 03. Dezember 2010 – Im kommenden Jahr wird die Zahl der digitalen Meldepflichten für die Lohn- und Gehaltsabrechung weiter ansteigen. Ein Modul wie das Exact MeldeCenter, das in die Lohn- und Gehaltssoftware Exact LohnXL/XXL integriert ist, kann den Aufwand für die Lohnbuchhaltung deutlich verringern. Denn es wird kontinuierlich an die aktuellen gesetzlichen Anforderungen angepasst und übernimmt den Versand der erforderlichen digitalen Meldungen automatisch.



"Die Lohn- und Gehaltsabrechnung wird 2011 noch komplizierter", bestätigt Daniel Csillag, Geschäftsführer bei Exact Software Deutschland. "Mit der richtigen Software jedoch können Unternehmen einen möglichen Mehraufwand vermeiden und gleichzeitig dafür sorgen, dass ihre Daten korrekt und sicher erfasst und übermittelt werden."

Folgende Änderungen sind geplant: Das ELENA-Verfahren bleibt auf Arbeitgeber-Seite zunächst bestehen. Bereits ab Januar wird die Version 02 für das ELENA-Meldeverfahren eingesetzt. Mit dieser erfolgt eine getrennte Meldung des Datenbausteins Kündigung/Entlassung bei Arbeitnehmern, die aus dem Unternehmen ausscheiden. Dabei wird einerseits der normale Multifunktionale Verdienstdatensatz erstellt sowie ein zusätzlicher, der die Angaben zum Ende der Beschäftigung enthält.

Die Bundesregierung plant, den Start der nächsten Phase der Datenübermittlung durch ELENA um zwei Jahre auf den 1. Januar 2014 zu verschieben. Arbeitgeber müssen ihre Daten auf jeden Fall weiterhin melden. Welche weiteren Änderungen gegebenenfalls durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vorzunehmen sind, hängt von dem Ausgang des Verfahrens zur Verfassungsbeschwerde ab, das 2011 eröffnet werden soll.

Ab 2011 Pflicht: AAG, EEL und ZMV

Weitere Neuerungen betreffen das Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG), das Entgeltersatzleistungsverfahren (EEL) sowie das Zahlstellen-Meldeverfahren (ZMV).

Bei Krankheit, Beschäftigungsverbot von Schwangeren oder Mutterschutz müssen Arbeitgeber ab 2011 die Erstattungsleistungen verpflichtend elektronisch beantragen (AAG). Bisher war dies optional möglich. Ab Juli 2011 ist es für Arbeitgeber bindend, die Entgeltbescheinigung im Falle von eigener Krankheit, Krankheit des Kindes oder Mutterschutzfrist elektronisch an die Krankenkasse zu übertragen (EEL). Die Umsetzung des Meldeverfahrens EEL in ELENA ist frühestens ab 2015 zu erwarten.

Die elektronische Meldung der Versorgungsbezugsempfänger (Betriebsrentner) wird ab Januar 2011 als Zahlstellen-Meldeverfahren gesetzlich verpflichtend und erfolgt nicht mehr länger als Austausch zwischen Arbeitgeber und Krankenkassen per Papier. So erhalten die Kassen optimalere Kontrollmöglichkeiten. Zudem können sie zu unterschiedlichen Zeitpunkten Bestandsmeldungen anfordern.

Elektronische Meldung der Daten mit Exact MeldeCenter

Unternehmen können diese Daten monatlich manuell via SV-Net online übermitteln. Das in Exact LohnXL/XXL integrierte Exact MeldeCenter ermöglicht ihnen jedoch, ELENA oder EEL direkt und ganz automatisch per dakota zu verschicken. Der EEL-Versand über das Exact MeldeCenter wird ab Juli 2011 möglich sein.

Weitere Informationen zum Modul Exact MeldeCenter gibt es unter http://www.exact.de/lohn/meldewesen.html.

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