(openPR) Patienten, die sich bei einer Schönheitsoperation, einer Tätowierung oder einem Piercing eine Krankheit zugezogen haben, droht künftig unangenehme Post von ihrer Krankenkasse. Denn die Kassen können die Patienten an den Krankheitskosten beteiligen bzw. Krankengeld versagen oder zurückfordern. „Damit dieser Anspruch durchgesetzt werden kann, hat der Gesetzgeber nun weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit die Meldepflichten für Ärzte drastisch erweitert“, warnt Dr. Karl Friedrich Dumoulin, Experte für Medizinrecht der Kanzlei FPS Fritze Paul Seelig in Düsseldorf.
Grundlage ist eine versteckte Regelung im Pflege-Weiterentwicklungsgesetz, das der Bundestag am 14. März 2008 verabschiedet hat. Danach müssen Ärzte den Krankenkassen jetzt z.B. alle Fälle melden, bei denen der Verdacht besteht, dass sich der Patient die Krankheit durch einen medizinisch nicht indizierten ästhetischen Eingriff zugezogen hat. „Diese Petz-Pflicht für Ärzte stellt eine massive Gefahr für das Arzt-Patienten-Verhältnis dar“, befürchtet Dumoulin, „nur wenn der Patient Vertrauen in die Verschwiegenheit des Arztes haben kann, wird er sich rückhaltlos offenbaren. Und nur dann ist ein Behandlungserfolg gewährleistet.“
Bisher gab es solche Meldepflichten nur, wenn dies der Schutz der Allgemeinheit erfordert. Bestes Beispiel: die Meldepflicht von Seuchen an die Gesundheitsbehörden. „Bei einer solch restriktiven Handhabung sollte es bleiben“, kritisiert Medizinrechtler Dumoulin. „Die Gesetzesänderung zeigt die Tendenz des Gesetzgebers, Ärzte als Erfüllungsgehilfen für Kostensparmaßnahmen im Gesundheitswesen zu verpflichten.“ Und das mit fragwürdigem Erfolg: Denn die Meldepflicht lässt eher befürchten, dass Patienten nach einem missglückten Eingriff zu Gunsten ihrer Schönheit unnötig lange mit dem Gang zum Arzt warten – mit entsprechenden Spätfolgen und umso höheren Kosten für die Allgemeinheit.